Stadt prüft Nachnutzungsvarianten für ehemaliges Hotel in der Parkstraße


25. Februar 2022

Neben der Mittelmole weckt mit dem ehemaligen Best Western Hanse Hotel eine weitere Immobilie,  mannigfaltige Begehrlichkeiten in Warnemünde Der 1991 zwischen der Stadt Rostock und der Gelsenkirchener Logistik-, Hafen- und Servicegesellschaft mbH (Gelsenlog) für den Gebäudekomplex in der Parkstraße 51 bis 53 geschlossene Pachtvertrag wurde durch den Verpächter zum 31. Januar 2022 beendet (DWM berichtete).  

Während die Gebäudeteile 1 und 2 als Hotel genutzt wurden, reichte die Gelsenlog für die Gebäude 3, 4 und 5 zahlreiche Untermietverträge aus. Unter anderem für das Restaurant Philoxenia und berufliche Schule Ecolea, wobei letztere bereits auf der Suche nach einem Alternativstandort ist. Der KOE als der zentrale Immobiliendienstleister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat mittlerweile allen Untermietern einen Anschlussmietvertrag für weitere fünf Jahre angeboten.

Der 1956 errichtete Komplex hat eine Gesamtfläche von 9.500 Quadratmetern und das dazugehörige Grundstück ist 11.842 Quadratmeter groß. Der Clou: Es befindet sich direkt hinter den Dünen und damit in unmittelbarer Strandnähe. Jetzt wird nach einer passenden Nachnutzung gesucht.

Der Ortsbeirat Warnemünde/ Diedrichshagen, hatte bereits im Januar eingefordert, dass in der Nachnutzung vorrangig sozial-politische Belange verfolgen sollte. Eine Konzeptausschreibung sollte deshalb schwerpunktmäßig „Altersgerechtes und Betreutes Wohnen in Warnemünde“ zum Inhalt haben (DWM berichtete). Der Bedarf, so Nitzsche, sei groß und die Wartelisten älterer Menschen, die in Warnemünde Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen möchten, lang.

Am 9. Februar tagte der KOE-Betriebsausschuss dazu, mögliche Nachnutzungsvarianten zu diskutieren.

Baurechtlich handele es sich im westlichen Teil der Liegenschaft um ein „Sondergebiet Wissenschaft & Bildung“ und beim östlichen Teil um ein „Sondergebiet Hotel“. Um den Bestandsschutz aufrecht zu erhalten, könnte das östliche Gebäude zwar abgerissen, aber nicht wiedererrichtet werden. Hier ginge es demnach nur um eine Generalsanierung.

In die Diskussion einbezogen war das Stadtplanungsamt, vertreten durch Uta Janssen. Sie hatte die vorab Zulässigkeiten und Eignungen der potenziellen Nutzungen – ausgehend vom Bestand – ausgelotet. Aus ihrer Sicht sei Wohnen an diesem Standort nicht möglich. Der aktuelle Bebauungsplan gäbe es nicht her. Die ursprüngliche Nutzung sei zwar ein Ledigenwohnheim gewesen, doch der Gebäudezuschnitt sei weder für Familien noch Senioren optimal. Außerdem sind die Gebäude nur bedingt barrierefrei gestaltet und für Familie kaum erschwinglich. Das wollte Chris Günther von der Fraktion CDU/UFR so nicht stehen lassen: „Warum soll eine Wohnbebauung nicht möglich sein, wenn vis à vis, nur 50 Meter entfernt, gewohnt wird? Zudem gibt durchaus Menschen, die auch hohe Mieten bezahlen können.“

Die Nutzung als Bildungs- und Forschungskomplex passe hingegen sehr gut, was allerdings nur die westlichen Gebäudeteile beträfe, schränkte Uta Janssen ein. Ein Gästehaus der Stadt, etwa für die Hanse Sail oder Stipendiaten der Universität wäre auch gangbarer Weg. Ebenfalls denkbar sei die Nutzung als Bürger- und Begegnungszentrum, touristische Infrastruktur sowie Infrastruktur für Kinder und Jugendliche.

Eine Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) wäre prinzipiell zwar möglich, doch sehr langwierig und kann in der Stadt Rostock zwischen sechs Monaten und drei Jahren dauern.

Für die Vermarktung gäbe es letztlich mehrere Optionen, stellte Sybille Bachmann von der Fraktion Rostocker Bund fest: Kurzfristig könnten Mietverträge mit unterschiedlichen Nutzern abgeschlossen werden, damit die Liegenschaft nicht leer steht und die Betreiberkosten gedeckt werden. Dies ist bereits teilweise geschehen. „Zügig sollte dann aber die Erarbeitung eines neuen B-Plans beauftragt werden, damit dieser mittelfristig beschlossen werden kann“, so Bachmann. Langfristig sei somit eine Vielfalt von Nutzungen möglich, darunter Angebote im Bereich des Tourismus, der intergenerativen Begegnung, Gastronomie oder Kultur.

Besonders innovativ wäre aus ihrer Sicht das Krebszentrum M-V CCC-MV – Comprehensive Cancer Center der Universitäten Rostock und Greifswald an diesem Standort. „Dies wäre im Sondergebiet Wissenschaft & Bildung sogar ohne planungsrechtliche Änderung umsetzbar.“ Angesichts der exponierten Lage sei unbedingt eine öffentliche Nutzung der geboten, damit sie weiterhin zugänglich bleibt.

Auch sollte die Liegenschaft möglichst vermietet werden, damit Nutzungen immer wieder auch angepasst werden können. Nur für den Fall, dass sich für den östlichen Teil keine wirtschaftliche Sanierung und Nutzung finden lässt, wäre die Vergabe eines Erbbaurechts, beispielsweise für ein Hotel, denkbar. „Dann natürlich zu besseren Konditionen als dies in den letzten 30 Jahren der Fall gewesen ist“, betont Sybille Bachmann.

An der Rostocker Bürgerschaft ist es am 2. März, eine Grundsatzentscheidung zur künftigen Nachnutzung herbeizuführen.


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UWS - 01.03.2022 um 18:53 Uhr
Aktuell kann es nur noch eine Nutzung geben: die Hansestadt muss das Hotel für Flüchtlinge aus der Ukraine, insbesondere für deren Frauen und Kinder, zur Verfügung stellen. Es gibt für MV sehr viel von dem gutzumachen, was die Ministerpräsidentin verursacht hat.
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