Kurabgabe

Die Kurabgabe ist im gesamten Stadtgebiet Rostocks ganzjährig zu zahlen. Foto: Holger MartensDie Kurabgabe ist im gesamten Stadtgebiet Rostocks ganzjährig zu zahlen. Foto: Holger Martens

Die Kurabgabe wird ganzjährig im gesamten Stadtgebiet Rostocks erhoben und ist eine Pflichtabgabe. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensaison. Kurabgabepflichtig sind alle ortsfremden Personen, die sich zur Erholung aufhalten und die Möglichkeit haben, die angebotenen Leistungen zu nutzen. Das gilt für Übernachtungsgäste, Dauergäste, Tagesgäste und Zweitwohnungsbesitzer.

Bei alltäglichen Verrichtungen wie Einkaufen, Restaurantbesuchen, Besuch von Verwandten und Freunden, Arztterminen, Kirchgängen, Wanderungen etc. oder auch nur kurzen, vorübergehenden Aufenthalten besteht keine Kurabgabepflicht.

Die Höhe der Abgabe ist in der Kurabgabesatzung der Stadt Rostock geregelt. Bei Übernachtungsgästen werden der An- und Abreisetag als zwei Aufenthaltstage berechnet. Die Kurabgabe ist am Tag der Anreise für die Dauer des Aufenthaltes fällig.

  • Für Übernachtungsgäste beträgt die Kurabgabe 3,70 Euro pro Tag, im Falle einer Ermäßigung 1,45 Euro.
  • Tagesgäste ab 15 Jahre zahlen 2,25 Euro Kurabgabe pro Tag, im Falle einer Ermäßigung entfällt die Kurabgabe.
  • Bei Daueraufenthalten (u.a. Zweitwohnungsinhaber, Dauercampingnutzer, Bootsliegeplatzinhaber) ist unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Jahreskurabgabe entrichtet. Diese beträgt 63 Euro (42 Euro erm.)

Befreit von der Kurabgabe sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80. Bei Personen mit einem GdB von 100 sind Begleitpersonen ebenfalls von der Kurabgabe befreit.

Die ermäßigte Kurabgabe gilt bei Kindern und Jugendlichen ab sechs bis einschließlich 14 Jahren sowie bei Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50.

Die personalisierte GästeCard – zu haben in Papier- und digitaler Form – gilt als Nachweis für die gezahlte Kurabgabe. Sie wird durch den Gastgeber ausgereicht und ist stets bei sich zu führen. Inkludiert sind über 50 Vorteilsangebote bei teilnehmenden Leistungspartnern.

Ausschließlich bei Übernachtungsgästen ist in der Kurabgabe ein Mobilitätsanteil von 1,45 Euro enthalten. Dieser berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV im Geltungsbereich des Verkehrsverbund Warnow. Ausgenommen sind die Bäderbahn Molli und die Warnowfähren.  

Quelle: TZRW

|