Feuer und Grillen am BadestrandNutzen Sie zum Abbrennen von offenen Feuern und zum Grillen nur die genehmigten offiziellen Feuerstellen im Bereich des Badestrandes (Standorte siehe Karte unten). Brennmaterial (unbehandeltes Holz!) ist mitzubringen. Entnehmen Sie keine brennbaren Materialien aus dem Küstenschutzwald, Strandbefestigungs- und Schutzanlangen sowie Strandzugängen. Hinterlassen Sie an den Feuerstellen keine Abfälle. Genehmigte Feuer- und Grillstellen
Strandzugängen 27 und 35 als Feuer- und Grillstätte
Strandzugang 20/21: Feuer- und Grillstätte |
Polizei
Möllner Straße 12 b
Am Bahnhof 1
Warnemünder Straße 3 |
Textil- und FKK StrandUnsere Strände sind in Textil- und FKK-Bereiche unterteilt. Für alle, die sich nicht entscheiden können oder wollen, gibt es gemischte Breiche. Warnemünde
Diedrichshagen
Hohe Düne
Markgrafenheide
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Öffentliche ToilettenStandorte öffentliche Toiletten (*mit behindertengerechter Ausstattung)
Am Strom 39 a
Parkplatz Hohe Düne* |
Hundestrände
zwischen den Strandzugängen 8 und 10 (nur von 21 bis 9 Uhr)
zwischen den Strandzugängen 27 und 31 sowie 36 und 38
zwischen den Strandzugängen 10 und 12
zwischen den Strandzugängen 24 und 25 (nur von 20 bis 8 Uhr) Ausgenommen von der Regelung sind Blinden- und Therapiehunde, Begleithunde von Behinderten sowie Diensthunde der Behörden, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes, soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert. |
Standorte Hundetoiletten
Promenade (3), Nähe Strandzugänge 3, 5, 9
Strandzugänge 10 und 11 (Anzahl) an allen Hundestränden und nur in der Saison Beutelspender
Am Strom/Ecke Rostocker Straße |
Nichtraucherstrand
Strandabschnitte 2, 10, 12 und im Umkreis von 20 Metern vom Klettergerüst
Strandzugang 8 Darüber hinaus nutzen Sie bitte die großen Ostsee-Ascher und die kleinen kostenlosen Strandascher, die in der Ferienzeit bei allen Strandbewirtschaftern zu haben sind. Kinder möchten im Sand spielen, ohne dabei auf die umwelt- und gesundheitsschädlichen Kippen zu stoßen. |
Achtung: Möwen füttern verboten!Laut Stadtverordnung der Hansestadt Rostock ist das Füttern von Möwen in Warnemünde verboten. Die zunehmende Gewöhnung an den Menschen und die damit verbundene geringe Hemmschwelle der Tiere, Passanten ein Eis oder Fischbrötchen aus den Händen zu reißen, bedeutet eine Verletzungsgefahr, insbesondere für Kinder. Verstöße gegen das Möwenfutterverbot können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. |