Ortsbeiratssitzung Seebad Warnemünde, Diedrichshagen
09.06.2020, 18:30 UhrTagesordnung öffentlicher Teil:
- Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- Änderung der Tagesordnung
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.03.2020
- Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Angelegenheiten des Ortsamtsbereiches
- Bericht des Vorsitzenden des Ortsbeirates
- Corona bedingte Saisonvorbereitung im Ortsteil Warnemünde
- Budget der Ortsbeiräte
- Beschlussvorlagen
- Informationsvorlage
- Anträge
Uwe Flachsmeyer (für Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Temporäre Nutzung von Straßenraum für Außengastronomie 2020/AN/1009 - Corona bedingte Ausschusstätigkeit und Berichte der Ausschüsse
Bau- und Verkehrsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus & Kultur
Seniorenausschuss
Ausschuss für Umwelt, Jugend & Soziales
Strukturentwicklungsausschuss - Wünsche und Anregungen der Ortsbeiratsmitglieder
- Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner
- Verschiedenes
- Schließen der Sitzung
Wichtige Hinweise für alle an der Sitzung teilnehmenden Personen:
Plätze für Besucherinnen und Besucher sind im Ortsamt NW 1, Telefon 0381 381-2860 oder per E-Mail ortsamtnw1@rostock.de, bis zum 09. Juni 2020, 12.00 Uhr, zu reservieren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der aktuellen Umstände für Gäste und VertreterInnen der Medien insgesamt nur eine begrenzte Anzahl Plätze zur Verfügung steht. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen. Gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit § 8 Absatz 3 der Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Übergangs-LVO MV) werden die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit Vor- und Familienname sowie vollständiger Anschrift und Telefonnummer erfasst. Die Anwesenheitsliste wird gemäß vorgenannter Verordnung vom Ortsamt für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Sitzung aufbewahrt und ist der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Verlangen vollständig herauszugeben.
Weiterhin wird für die Durchführung der Sitzung dringend auf die Einhaltung der Regelungen des § 7 Absatz 1 der Corona-Übergangs-LVO MV hinsichtlich der gestiegenen hygienischen Anforderungen sowie des Einhaltens des Mindestabstands von 1,5 Meternzwischen Personen verwiesen. Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen.