Weiterhin scharfe Kritik an geplanter Kurabgabesatzung


25. April 2023

Nach dem gewährten Aufschub Ende März (DWM berichtete), soll die Rostocker Bürgerschaft in ihrer morgigen Sitzung über die neue Kurabgabesatzung entscheiden. Eine für die Beteiligten sehr kurzfristig anberaumte Videokonferenz zum Thema in der vergangenen Woche brachte keinen Konsens. Ganz im Gegenteil haben die IHK zu Rostock, der Dehoga MV e.V., der Handelsverband Nord, der Citykreis Rostock e.V. und der Tourismusverein Rostock & Warnemünde e.V. jetzt eine gemeinsame Stellungnahme gegen die Erhebung einer Kurabgabe in geplanter Form verfasst.    

„Grundsätzlich bedauern wir sehr, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Vorbereitung dieser so wichtigen Angelegenheit nicht schon rechtzeitig die Kommunikation mit den Partnern vor Ort gesucht hat“, begründet IHK-Präsident Klaus-Jürgen Strupp die Initiative. So sei ein Entwurf entstanden, der von den touristischen Akteuren, dem Einzelhandel und weiteren Wirtschaftskreisen der Stadt in dieser Form nicht akzeptiert werden könne. „Gemeinsam hätte ein innovatives, gemeinsam getragenes Modell erarbeitet werden können. Dies ist leider nicht erfolgt“, beanstandet Strupp. Der Präsident des Dehoga MV, Lars Schwarz, ergänzt: „Wir sehen die große Gefahr, dass mit dieser Kurabgabesatzung genau das Gegenteil erreicht wird. Anstatt mit Akzeptanz den Tourismus in der ganzen Stadt weiterzuentwickeln, wird hier eher auf die schnelle, zusätzliche Einnahme geschielt.“ Diese Taktik werde aber nicht aufgehen. Vielmehr schade sie der Entwicklung Rostocks.

Bemängelt wird unter anderem die geplante Mobilitätsabgabe von 1,45 Euro pro Person. Hier fehle es an Daten zur Auslastung der vorhandenen Verkehrsmittel. Auch Ableitungen aus der Tourismusentwicklung gebe es nicht. „In Verbindung mit dem neu eingeführten 49-Euro-Ticket, bei dem ebenfalls noch unklar ist, wie viele Touristen es nutzen werden, ist die Einführung einer Pauschale für den ÖPNV nicht vermittelbar“, heißt es in der Stellungnahme. Gefordert wird daher eine Verschiebung der Einführung einer solchen Pauschale und zugleich die Erhebung relevanter Daten durch die Verkehrsbetriebe. Nur so könne eine Neukalkulation unter Berücksichtigung des Nutzerverhaltens vorgenommen werden.

Für heftige Kritik sorgen zudem die geplanten Regelungen für Befreiungen und Ermäßigungen. Diese seien widersprüchlich und würden, bei Umsetzung, einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Destinationen und zur angedachten Zielgruppenbearbeitung der Tourismuskonzeption darstellen. Gerade Familie mit Kindern hätten das Nachsehen. Die Unterzeichner fordern daher die Beibehaltung der bisherigen Regelung.

Das trifft auch auf die geplante Berechnung der Kurabgabe an An- und Abreisetagen als zwei Aufenthaltstage mit vollem Satz zu. Das mag rechtlich zwar begründbar sein, ist aber nicht verhältnismäßig und daher nicht akzeptabel. Die gastseitige Belastung würde sich so um ca. 230 Prozent für ein und dieselbe Leistung erhöhen. „Wir fordern daher die Beibehaltung der aktuellen Regelung mit der jeweils hälftigen Kurabgabe für den Anreise- bzw. Abreisetag“, unterstreicht Lars Schwarz.

Vergleichbar mit anderen Kommunen sollte die ganzjährige Kurabgabe zudem mit unterschiedlichen Beiträgen in der Haupt- und Nebensaison gestaffelt werden. Das touristische Angebot in der Nebensaison sei nun mal nicht vergleichbar mit dem in der Hauptsaison. Kosten, wie etwa für die Strandbewirtschaftung, dürften sich ebenfalls saisonbedingt unterscheiden.

Die Unterzeichner der Stellungnahme stellen auch in Frage, für welches touristische Angebot die Gäste außerhalb Warnemündes als Tagesbesucher Kurabgabe zahlen sollen. Der Mehrwert, den ein vermeintlicher Tourismusort beim Gast suggeriert, sei als solcher im Stadtgebiet nicht erkennbar.

Der Satzung mangele es vielmehr an klar formulierten touristischen Angeboten, die dem Gast konkret und idealerweise zusätzlich gemacht werden. Ein entsprechendes Konzept, auch zur Mittelverwendung, liege nicht vor. „Wir fordern das explizite Aufzeigen des gastseitigen Mehrwertes“, sind sich die Unterzeichner einig. Sie sind in großer Sorge, weil sie eine massive Gefahr für die Attraktivität und Stellung der Rostocker Innenstadt wie auch anderer Stadtteile sehen, die durch die geplante Regelung weiter geschwächt würden. „Rostock hat eine wichtige Funktion als Oberzentrum und ist für die Versorgung der Menschen im Umland zuständig. Daher kann es nicht sein, dass jetzt nur noch die touristische Brille getragen wird“, so Kay-Uwe Teetz, Geschäftsführer des Handelsverbands Nord.

Die Kritiker der geplanten Kurabgabesatzung bitten um eine erneute Verschiebung des Bürgerschaftsbeschlusses wegen dringend notwendiger Überarbeitung und bieten gleichzeitig im Prozess ihre Unterstützung an, um letztlich eine für alle vertretbare, aber auch praktikable Regelung auf den Weg zu bringen.


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


|