Warnemünde: Bürgerschaft lässt kostenfreie Toilettennutzung prüfen


24. Januar 2022

Seit langem setzt sich der Ortsbeirat Warnemünde/ Diedrichshagen dafür ein, dass die Nutzung öffentlicher Toiletten im Kurbeitragsgebiet kostenfrei sein soll. Bestärkt sah sich das Gremium durch die Neufassung der Kurabgabensatzung im Frühjahr 2021, wonach künftig 2,25 Euro pro Person und Nacht ganzjährig und für alle Rostocker Seebäder zu zahlen sind. Der Ortsbeirat knüpfte sein Wohlwollen an die kostenfreie Nutzung der öffentlichen WCs. So, wie es in anderen Seebädern an der Ostsee auch üblich sei. Die Bürgerschaft zog mit (DWM berichtete). Die Freude über den vermeintlichen Etappensieg wehrte jedoch nicht lange, denn Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (OB) intervenierte (DWM berichtete).

Ein zweiter Antrag des Ortsbeirates, formuliert als Prüfauftrag, wurde am vergangenen Mittwoch in der Bürgerschaft diskutiert. Gäste, die sich im Geltungsbereich der Kurabgabesatzung aufhalten, zahlten zwar eine erhöhte Kurabgabe, doch ein Zugewinn der dafür gewährten Gegenleistungen sei nicht erkennbar, trug der Beiratsvorsitzende, Wolfgang Nitzsche, vor. Zuvor hatte er sich einen Überblick verschafft, wie es denn andere Ostseebäder halten: „Überall dort, wo es einen touristischen Anspruch wie in Warnemünde gibt und auch die Kurabgabe in vergleichbarer Höhe liegt, findet man die entgeltfreie Nutzung öffentlicher Bedürfnisanstalten.“ Gelegentlich stoße man sogar auf juristische Entscheidungen: „Es wurde gegen die Kurabgabe geklagt, da sie aus Sicht des Klägers eine unzulässige Strandbenutzungsgebühr darstellt. Juristen haben dagegen entschieden, weil mit der Kurabgabe unter anderem auch die Unterhaltung öffentlicher Toiletten gesichert wird.“ Letztlich werde das auch die Attraktivität Warnemündes steigern und dem Anspruch, Qualität vor Quantität zu stellen, gerecht.

Sehr kritisch äußerte sich Nitzsche über eine dreiseitige Stellungnahme zum Thema vom Amt für Umwelt- und Klimaschutz, die eine deutliche Ablehnung des Ansinnens darstellt. Wie schon im Widerspruch des OBs geht es hier um verwaltungstechnische Einwände, aber auch darum, dass „Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Toilettenanlagen aktuell nicht Bestandteil der Kurabgabe-Kalkulation sind“.

„Mir kommt es so vor, als würde man dem Ortsbeirat alle Flausen aus dem Kopf treiben wollen. Damit bin ich absolut nicht einverstanden“, schimpfte Wolfgang Nitzsche. Die Tatsache, dass die meisten öffentlichen Toiletten im Kurbeitragsgebiet nur saisonal geöffnet sind, belegt aus seiner Sicht, dass sie zum großen Teil nicht von Warnemündern, sondern kurabgabepflichtigen Gästen genutzt werden. Die Einnahmen aus den Münztoiletten seien bezogen auf das Kurbeitragsgebiet vergleichsweise gering und auch Anschaffung, Wartung und Betrieb der Münzautomaten verursachten Kosten. Ein Erfahrungswert sei zudem, dass Schäden durch Vandalismus bei kostenpflichtigen Toiletten häufiger auftreten, als bei kostenfreien.

Bürgerschaftsmitglied und Warnemünder, Jobst Mehlan Jobst, verdeutlichte den Ernst der Lage und lud die Anwesenden ein zu einem Blick auf die Dünen hinter dem Strand und in die Gebüsche der anliegenden Parkanlagen: „Sie werden angewidert sein und die Mitarbeiter des Grünamtes nicht um ihren Job beneiden.“ Mehrheitlich würde von den Warnemündern die Auffassung vertreten, dass eine kostenlose Toilettennutzung einen wichtigen Beitrag zu mehr Sauberkeit und Ordnung leisten kann.

In der Bürgerschaft wurde der Antrag des Ortsbeirates Warnemünde/ Diedrichshagen zur Prüfung auf entgeltfreie Nutzung der öffentlichen Sanitäranlagen im Kurbeitragsgebiet der Stadt Rostocke kontrovers diskutiert, am Ende aber doch mehrheitlich beschlossen. Ein interessanter Vorschlag, dass auch tatsächlich nur kurabgabepflichtige Gäste ihre Notdurft kostenfrei verrichten dürfen, kommt aus der Tourismuszentrale. Diese prüft das Vorhaben im Rahmen des Projekts Modellregion: „Das Konzept sieht vor, eine digitale Gästekarte zu entwickeln, die verschiedene touristische Leistungen für Kurabgabe zahlende Nutzergruppen abdeckt“, informiert Sprecherin Anja Thomanek.

Der zuständige Umweltsenator, Holger Matthäus, kündigte an, nach Beschluss des Prüfauftrags externe Expertise einholen zu wollen. In Abstimmung mit der Fachverwaltung und dem Ortsbeirat. Es soll eine Entscheidungsgrundlage gefertigt werden, die finanzielle, praktische und rechtliche Auswirkungen von kostenlosen Toiletten darlegt.

Foto: Archiv


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