Der erste Adventssonntag ist in Warnemünde seit vielen Jahren ein verkaufsoffener Sonntag. Möglich machen das in „normalen“ Jahren der Leuchtturmverein mit dem Adventssingen und der Weihnachtsmarkt auf dem Kirchenplatz, den der örtliche Handels- und Gewerbeverein (HGV) aus eben diesem Grunde überhaupt erst ins Leben gerufen hat. Diese besonderen Anlässe sind Voraussetzung dafür, überhaupt öffnen zu dürfen.
Im nun schon zweiten Corona-Jahr ist wieder alles anders: Das Adventssingen musste erneut ausfallen und die Eröffnung des Weihnachtsmarktes wurde wegen der unzureichenden Testkapazitäten um eine Woche verschoben. Um den Geschäften im Ort trotzdem die Chance einzuräumen, ihre Türen öffnen zu dürfen, hatte der HGV am Sonntag für „Attraktionen“ auf dem Kirchenplatz, gesorgt. So fanden hier die „Abnahme“ des Weihnachtsbaumes durch den Weihnachtsmann und eine Scheckübergabe statt (DWM berichtete). Die Sonntagsöffnung schien gesichert – doch nicht für alle Händler.
Unternehmer Matthias Ludwig betreibt seine Läden „L8“ und „Sebago“ in der Straße Am Leuchtturm und in der Seestraße. „Nachdem wir uns am Donnerstag beim Gewerbeamt extra noch rückversichert hatten, ob wir denn am Sonntag nun öffnen dürfen und daraufhin grünes Licht bekamen, waren wir umso erstaunter, dass gleich mittags eine Mitarbeiterin des Amtes vor der Tür stand und die sofortige Schließung anordnete“, erklärt Ludwig den Sachverhalt. Grundsätzlich bestätigte die Dame zwar die Sonntagsöffnung, allerdings gelte diese nur für bestimmte Straßen nahe des Kirchenplatzes. Unverständnis bei Matthias Ludwig: „Gerade uns, die wir nun wegen Corona acht Monate lang nicht öffnen durften, schickt man dann noch jemanden vorbei, der uns kontrolliert und die Öffnung zurücknimmt. Dabei braucht die Stadt doch jeden Euro Gewerbesteuer, generiert aus unseren Umsätzen.“ Schlimm sei für ihn gewesen, sich von vorbeiflanierenden Passanten auch noch beschimpfen lassen zu müssen, von wegen: „Die haben es wohl nicht mehr nötig aufzumachen.“
Die Stadtverwaltung bestätigt, dass in Warnemünde für den 28. November eine Sonntagsöffnung für den Einzelhandel mit flankierenden Aktionen beantragt wurde. „Im Ergebnis sollte der gesamte Stadtteil in die Sonntagsöffnung einbezogen werden“, sagt Stadtsprecher Ulrich Kunze. Aufgrund der Absage des Adventssingens und der terminlichen Verlegung des Weihnachtsmarktes, war der besondere Anlass für den gesamten Stadtteil allerdings kurzfristig nicht mehr gegeben. „Ausweislich des Konzeptes des Antragstellers fanden nur noch einzelne ‚Attraktionen‘ statt, welche sich örtlich auf den Kirchenplatz, die Kirchenstraße, Mittelmole und die Straße Am Strom verteilten.“ Vor diesem Hintergrund musste der Sonntagsverkauf aus besonderem Anlass örtlich begrenzt werden. Deshalb wurde der Verkauf auf die genannten Straßenzüge begrenzt. Beide Geschäfte von Matthias Ludwig befinden sich damit nicht mehr im örtlichen Geltungsbereich der privilegierten Sonntagsöffnung. Dass es offenbar nicht mehr rechtzeitig gelungen ist, die Information über die räumliche Einschränkung flächendeckend im Warnemünder Einzelhandel weiterzugeben, sei bedauerlich.
Aus Sicht des HGV habe das Amt aber alles richtig gemacht: „Bei einer Sonntagsöffnung muss sich jeder melden der mitmacht und anteilig auch eine Gebühr bezahlen. Alle anderen öffnen schwarz“, argumentiert Vorstandsmitglied Christian Seifert, der von Trittbrettfahrern spricht, die versuchen, den Solidargedanken zu unterlaufen.
Um Irritationen für das nächste Jahr zu vermeiden, wünscht sich Matthias Ludwig eine verbesserte Kommunikation.
Foto: Taslair
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Super Artikel!