Schon Mitte Mai hatten wir über die geplante Neuregelung der Strandsatzung berichtet. Diese sollte eigentlich schon ab Juni 2021 gelten. Allerdings hatte die Rostocker Bürgerschaft die Entscheidung mehrfach vertagt. Ende September war es dann soweit: Das Stadtparlament hatte über die „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hanse- & Universitätsstadt Rostock“ abgestimmt. Die neue Strandsatzung wurde zwar beschlossen, allerdings folgte das Gremium auch den eingebrachten Änderungsanträgen.
So wird es, anders als im ursprünglichen Entwurf festgehalten, keine Umwandlungen von FKK-Zonen in Mischbereiche geben. Die Tourismuszentrale hatte zuvor argumentiert, dass sich das Verhalten der Badegäste am Strand im Laufe der Jahrzehnte verändert habe. Viele Menschen würden jetzt lieber Badebekleidung am Strand tragen. Die Bürgerschaft sah das nicht so und folgte damit einem Antrag der CDU/UFR Fraktion, die sich auf die „Wahrung der Freikörperkultur als ostdeutsches Kulturgut“ berief.
Beachtung fand auch ein durch den Ortsbeirat Warnemünde/ Diedrichshagen eingebrachter Antrag, wonach der Passus „kostenloser Besuch des Badestrandes“ unbedingt wieder in der Satzung zu verankern sei. Auf Anregung des Ortsbeirates Markgrafenheide/ Hohe Düne ist zudem das Mitführen von Hunden am Badestrand zwischen 20 und 8 Uhr gestattet. Ebenfalls beschlossen wurde, dass das Shisha-Rauchen am Strand nur an den ausgewiesenen Feuerstellen gestattet ist.
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