Strandsatzung wird neu geregelt


15. Mai 2021

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde plant die Änderung der Strandsatzung. Deren letzte Fassung stamme vom Mai 2006 und müsse in regelmäßigen Abständen auf Aktualität und Rechtskonformität geprüft werden, erklärte Steffen Herrmann, Bereichsleiter zentrale Steuerung im kommunalen Eigenbetrieb. Am 19. Mai soll die neue Strandsatzung in der Bürgerschaft beschlossen werden. Die Beschlussvorlage wurde schon in den Ortsbeiratssitzungen Warnemünde und Markgrafenheide vorgestellt.

Die Strandsatzung ist Grundlage für stadtplanerische, küstenschutzrechtliche und öffentlich-rechtliche Belange. Bei der Überarbeitung habe man versucht, Hinweise der Ortsbeiräte, Bürger und Gäste aufzunehmen. Außerdem mussten viele Ämter beteiligt und Verordnungen berücksichtigt werden.

Was ist neu? Zunächst werden die FKK- und Textilstrandbereiche angepasst: Der reine „Effi“ wird etwas verkleinert und ist in Warnemünde künftig zwischen dem Strandaufgang 18 westlich bis 22b ausgewiesen. Vom Strandzugang 23 bis 38 schließt sich ein langes Mischgebiet FKK/Textil an. In Hohe Düne bzw. Markgrafenheide darf der Freikörperkultur vom Strandzugang 4 östlich bis 18 und 32 bis 34 gefrönt werden. „Hintergrund ist, dass sich im Laufe der Jahrzehnte das Verhalten der Badegäste am Strand von Warnemünde verändert hat. Es gibt viele Menschen, die lieber Badebekleidung am Strand tragen und dem wollen wir Rechnung tragen“, begründete Herrmann.

Weitere Änderungen ergeben sich im Bereich der Hundestrände. Diese sollen erweitert und näher zur Ortsmitte gerückt werden. Hunde dürfen danach vom 1. Mai bis 30. September in Diedrichshagen zwischen den Strandzugängen 27 und 31 sowie 36 und 37 mitgeführt werden. In Warnemünde gibt es an den Strandblöcken 8 und 9 künftig von 21 bis 9 Uhr eine Hundezeit. In Hohe Düne befindet sich der Hundestrand zwischen den Zugängen 10 und 12. Auch am Strandblock 24 in Markgrafenheide gibt es eine Hundezeit: Von 21 bis 9 Uhr dürfen die Vierbeiner Herrchen und/oder Frauchen begleiten.

Neu ist auch das Drohnenverbot. Hier gab es in den vergangenen Jahre Hinweise aus der Bevölkerung, wonach Drohnen auch im Sommer im Tiefflug über den Strand jagten und dabei höchstwahrscheinlich auch Nackedeis gefilmt haben. „Das wollen wir mit der neuen Strandsatzung unterbinden“, sagte Steffen Herrmann. Einzelgenehmigungen für kommerzielle Luftaufnahmen würden durch die Tourismuszentrale und das Stadtforstamt erteilt.

Generell verboten werden soll am Strand das Shisha-Rauchen mit Kohle und anderen fossilen Brennstoffen. Vor dem Hintergrund des Natur- und Umweltschutzes und Waldbrandschutzes sei das nicht statthaft.

Auch neue Dinge sollen mit in die Satzung aufgenommen werden. So ist das Strandreiten erlaubnispflichtig und in Diedrichshagen ab dem Strandaufgang 27 westwärts zwischen dem 1. Oktober bis 30. April möglich. In Markgrafenheide im selben Zeitraum ab Strandaufgang 20 westwärts. Hinzugekommen sind außerdem ausgewiesene rauchfreie Strandabschnitte sowie die Festschreibung des ausschließlichen Einsatzes von Mehrweg- oder biologisch abbaubarem Geschirr in den Strandbewirtschaftungen.

Die Kontrollfunktion obliege dem Strandvogt, dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), Ortsamt, der Polizei und dem Bäderdienst.

Für Kritik im Ortsbeirat Warnemünde/ Diedrichshagen sorgte der Punkt „Verhalten am Badestrand“, in dem nicht wie bisher festgehalten wird, dass jede Person das Recht auf einen KOSTENLOSEN Besuch des Badestrandes habe. „Die Kurabgabe wird erhöht und jetzt soll auch noch die Möglichkeit geschaffen werden, dass man Geld für die Strandnutzung erhebt. Das kann nicht unser Wille sein“, sagte Alexander Prechtel vom Strukturausschuss. Ein diesbezüglicher Änderungsantrag werde eingereicht. Der Ortsbeirat Markgrafenheide wünscht sich die Verschiebung des Hunde-Zeitfensters auf 20 bis 8 Uhr und reicht ebenfalls einen Änderungsantrag ein.

Nicht eingeflossen in das neue Regelwerk sind die Auswirkungen der Silvesterböllerei auf den Strand. Das habe dort auch nichts zu suchen und sei, so Herrmann, über eine Allgemeinverfügung zu regeln.  

Befürwortet die Bürgerschaft die geänderte Strandsatzung, gilt diese ab dem 1. Juni 2021. Die erst im vergangenen Jahr erneuerte Strandbeschilderung wird dann korrigiert.

Update 24. August 2021: Die Rostocker Bürgerschaft hat den Beschluss der neuen Strandsatzung auf die September-Sitzung vertagt.


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Simone E. - 15.05.2021 um 09:43 Uhr
Meine Gedanken dazu:
Soll damit dann jetzt quasi durch die Hintertür die Aufstellung der Strandoase Treichel verhindert werden?
Also ich mag textilfrei lieber am Strand.
Schilder wurden erst für viel Geld erneuert...jetzt schon wieder?
Drohnenflugverbot kontrollieren?
Kostenloser Strandbesuch zumindest für Einwohner von Rostock muss in der Verordnung stehen!
Strandaufgänge (Nummern) bitte auch an Google Maps weitergeben.
Mir fällt sicher noch mehr ein.
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