Öffentliche Beteiligung für B-Plan Strand endet


02. Januar 2024

Der dritte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.160 „Strandbereich Warnemünde“ (B-Plan Strand) geht in die Finalrunde. Am Freitag, 5. Januar, endet die öffentliche Beteiligung. Der Titel „Bebauungsplan“ ist irreführend, denn gebaut wird nichts am Strand von Warnemünde. Vielmehr geht es um Planungssicherheit für die Strandbewirtschafter, die hier von April bis Oktober ihr Geschäft betreiben, um Gästen ein attraktives Angebot vorzuhalten: Strandversorger, Strandkorbvermieter, Wasser- und Strandsportanbieter.

Die vorliegende Fassung wurde im September dem Ortsbeirat Warnemünde/Diedrichshagen präsentiert (DWM berichtete). Seit dem 1. Dezember sind Bürger, Gewerbetreibende und Institutionen angehalten, ihre Einwände kundzutun. Ausführlich beziehen die Tourismuszentrale (TZRW) und der Tourismusverein Rostock und Warnemünde (TVRW) Stellung. Beide begrüßen die Erstellung des Bebauungsplanes grundsätzlich. „Die Tourismusbranche ist einer der bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren und Arbeitgeber der Hansestadt Rostock und gleichzeitig hochdynamisch“, hebt Tourismusdirektor Matthias Fromm hervor. Und genau diese Dynamik hat es in sich.

Längst kommen die Gäste nämlich nicht mehr nur wegen Sonne, Strand und Meer. Sie erwarten auch am Strand Qualität und vielfältige Angebote. Eine Grundversorgung, bestehend aus Bockwurst, Eis und Getränken ist nicht mehr zeitgemäß – auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit. Zudem ist es wichtig, im Hinblick auf die Gestaltung des Strandbereichs flexibel auf aktuelle Entwicklungen und touristische Trends reagieren zu können. Nicht alle Festlegungen im vorliegenden dritten Entwurf zahlen darauf ein.

Leitungen sind ein großes Thema: „In allen Abstimmungen haben wir die Notwendigkeit von Versorgungsleitungen für Strom, Kommunikation, Wasser und Abwasser betont“, sagt der Tourismusdirektor. Aus Gründen der Qualitätssicherung, Hygiene und des Umweltschutzes strebt die TZRW einen Anschluss aller Strandbewirtschaftungseinheiten an die öffentlichen Versorgungsnetze an. Nur so könnten beispielsweise frisch zubereitete Speisen in Mehrweggeschirr serviert werden. Die aktuelle Lösung mit Tanks für Frisch- und Abwasser zieht erheblichen Fahrzeugverkehr nach sich, was weder umweltschonend noch ökonomisch nachhaltig ist. Im Idealfall sollten die Leitungen sogar dauerhaft verlegt werden. Dies sei unter Einhaltung bestimmter Vorgaben gesetzeskonform. Bei einer dauerhaften Verlegung müssten eben nicht jedes Jahr Arbeiten im sensiblen Dünenbereich durchgeführt werden. Es bestünde außerdem die Möglichkeit, technisch hochwertigere, aber wesentlich teurere Lösungen umzusetzen, da diese über einen längeren Zeitraum genutzt würden.

Aus Sicht des Tourismusvereins sei der vorliegende Entwurf lediglich eine Bestätigung des Status Quo: „Er verhindert Optionen für Verbesserungen oder Innovationen, wie etwa Duschen am Strand – in anderen Ostseebädern längst eine Selbstverständlichkeit“, sagt der Vereinsvorsitzende, Frank Martens. Aus Sicht des Vereins seien zudem eine Verlängerung der Saison, mehr barrierefreie Strand- und Wasserzugänge, W-Lan und auch die Strandbewirtschaftung in der Nebensaison unumgänglich. Auch fragt man sich, weshalb die Sturmflutsaison in Rostock früher als auf Rügen, in Kühlungsborn oder aber in anderen Ostsee-Destinationen wie Schleswig-Holstein beginnt.

Die Tourismuszentrale führt aus, dass in anderen Teilen MVs Lösungen für die Nutzung notwendiger Medien zur Versorgung von Gästen am Strand gefunden wurden. In Binz zum Beispiel und auch in Heringsdorf. „In beiden Fällen erfolgt die Erschließung der saisonalen Strandimbisse über die öffentlichen Ver- und Entsorgungsnetze“, weiß Matthias Fromm. Durch die Schwesternbehörde des hiesigen Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) in Vorpommern wurde einer Leitungsverlegung in Strand- und Dünenbereichen zugestimmt. Der Gleichbehandlungsaspekt sollte daher noch einmal kritisch hinterfragt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf den motorisierten Wassersport, der mit dem vorliegenden Entwurf praktisch ausgeschlossen wird. Dabei geht es nicht um lautstarke Speedboote und Jetskis, denn die Elektromobilität spielt auch auf dem Wasser eine zunehmend wichtige Rolle. Erste Angebote mit emissions- und immissionsarmen Antrieben gibt es bereits. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sollte man derlei motorisierten Wassersport auch am Strand von Warnemünde ermöglichen. Schließlich seien Angebote, die verschiedene Generationen ansprechen, für ein vielfältiges Freizeitangebot unabdingbar.

Überdacht werden sollte aus Sicht der Touristiker auch die sogenannte Zwölf-Stunden-Regel. Danach muss ein Rückbau der Strandbewirtschaftungen einschließlich saisonaler Leitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes in nur zwölf Stunden erfolgen. Allerdings fehlt im Entwurf die Rechtsgrundlage und eine Definition dafür, dass die Regelung nur im Falle einer offiziellen Sturmflutwarnung zur Anwendung kommt.

Nach dem Ende der regulären Auslegungszeit wird begonnen, die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden zu sichten und auf ihre Relevanz bezüglich der ausgelegten Inhalte des dritten Entwurfs des Bebauungsplans zu bewerten, sagt Stadtsprecher Ulrich Kunze. Auch könne es sein, dass maßgebliche Behörden und so genannte „Träger öffentlicher Belange“ sich eine Fristverlängerung erbeten haben, auf deren Stellungnahmen sinnvollerweise gewartet werden sollte.

„Es wird dann kurzfristig eine Entscheidung getroffen werden, ob der Stand des ausgelegten dritten Entwurfs geeignet ist, ihn mit höchstens geringfügigen, redaktionellen Änderungen  als finalen Satzungsbeschluss der Bürgerschaft vorzulegen, oder ob er aufgrund größerer Änderungsbedarfe als dann vierten Entwurf erneut öffentlich ausgelegt werden müsste“, so Kunze. Dies allerdings würde eine Verfahrensverlängerung bedeuten. Wie sich das auf die kommende Strandsaison auswirkt, ist unklar. Hatte der zuständige Minister Till Backhaus doch angekündigt, dass es im kommenden Jahr keine geduldeten Baugenehmigungen für Strandbewirtschafter mehr geben würde.

Keine Option ist die Prognose bei Nichtdurchführung der Planung: „Es kann angenommen werden, dass der Badestrand vor Warnemünde auch ohne die temporären Strandangebote eine sehr hohe Attraktivität besitzt und regional und überregional Besucher anzieht. Der Strand würde als Aufenthalts-, Liege- und Spazierfläche genutzt werden. Auch individueller Wassersport kann angenommen werden, nur in geringerem Ausmaß als bei Vorhandensein von entsprechenden Ausleihmöglichkeiten vor Ort.“ Das entspricht in etwa dem Status der Vorwendezeit und daran sollte niemand ernsthaftes Interesse haben. Viele Gäste würden auf andere Seebäder ausweichen, mit massiven Auswirkungen auf die Wirtschaft.


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