B-Plan Strand soll Planungssicherheit bringen – Touristiker sehen Wettbewerbsnachteile


15. September 2023

Im Juli stellte Rostocks Stadtplaner Ralph Müller ausführlich den Sachstand zum Bebauungsplan „Strandbereich Warnemünde“ (B-Plan) in der Ortsbeiratssitzung vor. Es handelt sich um den dritten Versuch in mehr als zehn Jahren, Planungssicherheit für Gewerbetreibende zu schaffen. Am Dienstag stand das Thema erneut auf der Tagesordnung, sollte doch die Rostocker Bürgerschaft schon am folgenden Tag ihren Beschluss zur öffentlichen Auslegung fassen. Die Vorlage sei unverändert und wurde lediglich in Guss gebracht, sagte der Ortsbeiratsvorsitzende Wolfgang Nitzsche. Eingeflossen seien die Stellungnahmen der beteiligten Ämter.

Bislang keine Berücksichtigung fand das Statement der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde (TZRW) und es lässt die Strandunternehmer aufhorchen. Grundsätzlich begrüße man den B-Plan, schaffe dieser doch geordnete Verhältnisse und gebe den Gewerbetreibenden Planungssicherheit am Strand, betonte Tourismusdirektor Matthias Fromm. „Aus unserer Sicht ist der Strand vor allem im Sommer der attraktivste Raum und wir meinen, dass sich entsprechende Rahmenbedingungen im B-Plan wiederfinden müssen. Diese sollten uns nicht behindern, sondern flexibel sein, um auf touristische Trends reagieren zu können“, sagte der Touristiker. Die TZRW habe dem Stadtplanungsamt eine entsprechende Stellungnahme zugearbeitet und unter dieser Prämisse die Beschlussvorlage mitgezeichnet.

Ein wichtiges Thema sind die Leitungen. „Wir brauchen am Strand eine entsprechende Infrastruktur um den Gewerbetreibenden ihr Geschäft zu vereinfachen, aber auch Veranstaltungen und dergleichen in einer Qualität durchführen zu können, die von uns erwartet wird“, so Fromm. Im aktuellen B-Plan seien lediglich Leitungskorridore ausgewiesen. Hier brauche es eine klare Festlegung, dass Leitungen nicht nur saisonal, sondern ganzjährig am Strand verlegt werden können. Dafür gibt es die technischen Möglichkeiten und den nötigen gesetzlichen Spielraum. „In Binz und Heringsdorf geht das doch auch und die haben keine andere Gesetzgebung als wir. Um diese Bedingungen auch für uns in Warnemünde zu erreichen, müssen wir uns als Stadt gegenüber dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt stark machen. Alles andere wäre ein klarer Wettbewerbsnachteil.“ Denkbar ist für Fromm, dass die Tourismuszentrale alle Vorbereitungen übernimmt und die Gewebetreibenden sich nur noch anschließen. Das mindere den Aufwand deutlich. Dauerhafte Versorgungsleitungen ermöglichten dann auch die Bereitstellung einer modernen Infrastruktur wie Duschen und Toiletten um die Erwartungen der Gäste erfüllen zu können.

Auch motorisierter Wassersport sollte nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Schließlich sind auch in Warnemünde schon heute Jetskis, betrieben mit einem Elektromotor, im Einsatz. Im Grunde motorisierter Wassersport, der aber keine Emissionen hervorruft. „Hier wird es auch in Zukunft weitere Entwicklungen geben und auf die sollten wir vorbereitet sein und uns nicht versperren“, mahnte Fromm.

Darüber hinaus bittet er um Klarstellung des Gebots, bei einer Sturmflutwarnung innerhalb von zwölf Stunden abbauen zu müssen. „Auch hier fehlt uns die gesetzliche Grundlage. Dieses Gebot bringt die Gewerbetreibenden in große Schwierigkeiten.“ Ortsbeiratsmitglied Stephan Porst hinterfragte in diesem Zusammenhang, wer denn im Ereignisfall den „Befehl“ zum Abbau geben solle und wer für den finanziellen Schaden aufkomme, wenn es gar keinen Sturm gegeben habe.

Der Tourismuschef zeigte sich überzeugt, dass der Warnemünder Strand in den Sommermonaten ohne Gastronomie, Strandkorbvermieter, Wassersport mit Verleih und Veranstaltungen deutlich an Attraktivität verlieren würde. „Im Zuge der Auslegung werden wir darauf einwirken. Ich werbe an dieser Stelle um Unterstützung und werde mit den Gewerbetreibenden am Strand dazu ins Gespräch gehen, um auch von dort eine abgestimmte Stellungnahme zu erhalten.“

Im Ortsbeirat und in seinen Ausschüssen wurde der Vortrag Fromms wohlwollend aufgenommen. Jetzt gehe es nur noch darum, die Änderungen einzuarbeiten, ohne weitere Verzögerungen zu riskieren. Hatte der zuständige Minister Till Backhaus doch angekündigt, dass es im kommenden Jahr keine geduldeten Baugenehmigungen für Strandbewirtschafter mehr geben würde.

„Damit der Prozess nicht aufgehalten wird, würde ich empfehle, der Beschlussvorlage zuzustimmen und den Auslegungszeitraum zu nutzen“, meinte Fromm. Das Gremium stimmte daraufhin für die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.160 „Strandbereich Warnemünde“.

Die Rostocker Bürgerschaft bestätigte gestern den Auslegungsbeschluss.

Die Auslegung erfolge, so Stadtsprecher Ulrich Kunze, nach öffentlicher Bekanntmachung, die innerhalb der nächsten etwa acht Wochen unter www.rostock.de/bekanntmachungen nachzulesen ist. Die Auslegungszeiten sind in der öffentlichen Bekanntmachung enthalten. In der Regel erfolgt dies im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, Neuer Markt 3, 18055 Rostock, im Raum 218 im 1. Obergeschoss zu folgenden Zeiten: montags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr.


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