Im Leichtathletikstadion dreht sich der Bagger


16. August 2021

Die Kritik der Sportler des SV Warnemünde 1949 wurde erhört. Seit langem fordern sie die Notsanierung des zum Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark gehörenden Leichtathletikstadions in der Warnemünder Parkstraße (DWM berichtete). Der Ortsbeiratsvorsitzende, Wolfgang Nitzsche, hatte in allen relevanten Bürgerschaftsausschüssen für einen zeitnahen Maßnahmebeginn geworben und war erfolgreich. Am Mittwoch stimmt auch das Rostocker Stadtparlament über das Vorhaben ab.

Geplant sind zunächst die Sanierung der zugewachsenen Laufbahn mit 100-Meter-Sprintstrecke – hier legt seit der vergangenen Woche ein Bagger die Kontouren frei – die Ertüchtigung der Weitsprunganlage und die Erneuerung der Spielerkabinen. 50.000 Euro sollen dafür investiert werden.

Doch das ist noch nicht alles: Der Kommunale Eigenbetrieb für Objektbewirtschaftung und -entwicklung (KOE) hat eine Machbarkeitsstudie für die umfassende Sanierung des Leichtathletikstadions mit Fußballplatz in Auftrag gegeben. Auch über die Planungsschritte zu dieser dritten Fortschreibung des Sport- und Freizeitzentrums Parkstraße Warnemünde stimmt die Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am 18. August ab. Allerdings steht noch eine Einigung im Rechtsstreit mit dem Naturschutzbund (Nabu) aus. Dieser hatte gegen die Einleitung des anfallenden Regenwassers in das Diedrichshäger Moor geklagt.

Update 23. August 2021: Die Rostocker Bürgerschaft hat am letzten Mittwoch für die Notinstandsetzung des Warnemünder Leichtathletikstadions und die Fortschreibung des B-Planes „Sport- und Freizeitzentrum Parkstraße Warnemünde“ gestimmt.


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


|