Wichtiges Etappenziel: Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zur Seekanalvertiefung


02. September 2019

Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für die Vertiefung des Rostocker Seekanals bei der zuständigen Behörde, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Kiel, erfolgt vom 23. September bis 22. Oktober. Bauherr ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund (WSA).

Ein wichtiges Zwischenziel für den Hafenstandort Rostock ist somit erreicht, um die nautische Erreichbarkeit des größten deutschen Ostseehafens zu verbessern und diesen an die Anforderungen zukünftiger Schiffsgrößen anzupassen.

„Damit werden die Voraussetzungen für zukünftige Verkehrsströme und Umschlagpotentiale insbesondere im Massengutbereich gelegt. Mit der Seekanalvertiefung wird die Zukunftsfähigkeit des Hafens gestärkt sowie die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit für den umweltfreundlichen Seetransport über den maritimen Standort Rostock weiterentwickelt“, sagt Jens A. Scharner, Geschäftsführer der Rostock Port GmbH. Er dankt allen Beteiligten, neben dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt als Träger des Vorhabens insbesondere auch dem Land Mecklenburg-Vorpommern als Antragsteller der Maßnahme beim Bund.

Für mehr als 100 Millionen Euro will der Bund in Rostock die etwa 15 Kilometer lange Hafenzufahrt auf 16,5 Meter vertiefen. Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 15 Metern können Rostock dann sicher anlaufen. Die Vertiefung des Rostocker Seekanals soll im Jahr 2021 beginnen und etwa zweieinhalb Jahre dauern.

Foto (Archiv): Günther Rausch


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