Weniger Sonntagsshopping in Warnemünde


10. Januar 2019

Schlechte Nachrichten für Urlauber und Händler im Ostseebad Warnemünde: Gestern hat der Wirtschaftsminister des Landes, Harry Glawe, mit dem Landestourismusverband M-V und Gewerkschaftsvertretern die Eckpunkte einer neuen Bäderregelung für das Land vorgestellt.

Danach dürfen die Geschäfte in 72 ausgewählten Orten nur noch an 26 anstatt 35 Sonntagen von Mitte April bis Ende Oktober öffnen. Ergänzend dazu gibt es eine „Osterregelung“: Wenn Ostern in den März fällt, beginnt die Saison schon am 15. März. Der Verkauf ist in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr zulässig. Das Warensortiment bleibt unverändert, eine Begrenzung der Verkaufsfläche entfalle künftig. Der Minister bewertet die neue Regelung nicht als „aufgeschriebenes Wunschdenken“, sondern als Kompromiss. Es ginge darum, „den Spagat der zum Teil unterschiedlichen Vorstellungen von Wirtschaft, Gewerkschaft und Kirchen in vielen Punkten möglichst unter einen Hut zu bekommen.“

„In einer ersten Einschätzung kann positiv allein festgestellt werden, dass damit der Streit zwischen Gewerkschaft und Ministerium beigelegt werden konnte. Ansonsten ist die avisierte Neuregelung aus Sicht des Handels deutlich verschlechtert worden. Es sind zwölf Orte aus der bisherigen Regelung rausgefallen. Zudem wurde die kalendarische Dauer empfindlich reduziert. Da sie in der Regel jährlich erst ab dem 15. April gilt, ist die für den Handel und Tourismus wichtige Osterzeit je nach kalendarischer Lage zum Teil nicht im zeitlichen Geltungsbereich“, sagt Kay-Uwe Teetz, Geschäftsführer Handelsverband Nord, zum vorgestellten Entwurf der neuen Bäderregelung. Der Verband kritisiert neben den deutlichen Verschlechterungen auch das Verfahren des Zustandekommens. Das Ministerium habe das Thema zunächst zeitlich verschleppt, dann die Arbeitnehmervertretung nicht ausreichend eingebunden und schließlich ein Ergebnis ohne Abstimmung mit den Akteuren der maßgeblich betroffenen Wirtschaft fixiert.

Unternehmer Jens Kunze, vom Adenauer & Co Strandhaus Warnemünde sieht die neue Regelung als einen Wettbewerbsnachteil zum benachbarten Schleswig-Holstein: „Wegen des verspäteten Saisonstarts verlieren wir wichtige Umsätze. Traurig ist es auch für unsere Kunden, die uns schon im März besuchen möchten.“ Er hinterfragt außerdem, weshalb keine Gewerbetreibenden bei den Verhandlungen mit am Tisch gesessen hätten und regt zudem flexiblere Öffnungszeiten an. Als „Katastrophe“ bewertet Matthias Ludwig vom L8 Store den vorgelegten Entwurf: „Es gibt so viele Berufsgruppen, die an den Wochenenden arbeiten müssen und nur beim textilen Einzelhandel wird Theater gemacht. Das ist einfach nicht akzeptabel“, schimpft er. Der Händler weiß, dass viele Touristen auch und vor allem wegen des sonntäglichen Einkaufserlebnisses in die Ostseebäder kommen. Er prognostizierte den Wegfall von Arbeitsplätzen und sinkende Steuereinnahmen. „Unsere Stammkunden kommen aus ganz Deutschland explizit an den Wochenenden in der Vor- und Nachsaison, wenn sie entspannt bummeln und sich beraten lassen können. Gerade der Sonntag ist für uns enorm wichtig“, pflichtet ihm Martin Ernst vom Brillenkontor Janmare bei. 

Die kleinen schnuckeligen Lädchen in den Ostseebädern sind zumeist Inhabergeführt und oft steht genau dieser am Sonntag auch im Laden. Es wäre mehr als angemessen gewesen, diese Unternehmer in die Verhandlungen mit einzubeziehen.

Der Handelsverband Nord räumt ein, dass bis auf weiteres die alte Bäderverkaufsordnung gelte, auch wenn das Oberverwaltungsgericht Greifswald diese bereits im Juli vergangenen Jahres für unwirksam erklärt hat. Das Wirtschaftsministerium hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt. Solange das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber nicht entscheidet, kann nach der alten Regelung verfahren werden“, sagt Teetz. Die Neuregelung soll ab dem 15. April gelten.


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Felix Meier - 11.01.2019 um 17:58 Uhr
Leider wie überall - die mündigen Bürger werden einfach reklementiert und nirgends so richtig mit einbezogen
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