Warnemünder sorgen sich um ihren Teepott


16. Januar 2023

Zunehmend rückt der Teepott wieder in den Fokus der allgemeinen Aufmerksamkeit im Ostseebad Warnemünde. Ausgelöst durch einen Antrag an die Rostocker Bürgerschaft des Ortsbeiratsvorsitzenden, Wolfgang Nitzsche, auf Akteneinsicht. Er habe zur Kenntnis genommen, dass im Sommer vergangenen Jahres zwei weitere Mieter das Untergeschoss geräumt hätten, die Räumlichkeiten aber weiterhin ungenutzt blieben. Auch Sanierungsarbeiten deuteten sich nicht an. Die Warnemünder Gerüchteküche brodelt. Droht jetzt der angekündigte Verfall des Wahrzeichens?

1968 wurde der Teepott als dreigeschossiger Rundbau neben dem Leuchtturm an der Seepromenade errichtet. Als bemerkenswert gilt die ungewöhnliche Dachkonstruktion, ein prominentes Beispiel für die Hyparschalenarchitektur, entworfen nach den Plänen des bekannten Bauingenieurs Ulrich Müther. Das gesamte Gebäude wurde daher schon 1978 unter Denkmalschutz gestellt. 40 Jahre später, im Oktober 2018, haben die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern das Gebäude dann sogar als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet.

Seit 2015 gehört der Teepott zum Immobilienbestand der Friedemann Kunz Familienstiftung. Das dazugehörige strandnahe Grundstück wurde einem Bürgerschaftsbeschluss zufolge nicht mit verkauft, sondern der Stiftung im Erbbaurecht überlassen. Die Bedingungen waren somit von Beginn an klar.

Bereits im März 2018 proklamierte Arno Pöker als Immobilienchef der Familienstiftung für den denkmalgeschützten Teepott einen Sanierungsbedarf von 20 Millionen Euro (DWM berichtete 14.03.2018). Die Stiftung, so hieß es damals, sei grundsätzlich dazu bereit, in eine Grundsanierung zu investieren. Einzige Voraussetzung: Das bis Ende 2075 in Erbbaurecht befindliche Grundstück müsse ins Stiftungseigentum übergehen. Alles andere sei unwirtschaftlich. Einen Verkauf des Filetgrundstücks aber wollen weder die Warnemünder noch das Stadtparlament. Still ruht seither der See. 

Jetzt also der Antrag auf Akteneinsicht, den Wolfgang Nitzsche als Mitglied der Bürgerschaft einbringt. „Der Teepott wurde seinerzeit als stark sanierungsbedürftig dargestellt. Das Amt für Denkmalschutz hatte sich daraufhin intensiv damit befasst und den umfänglichen Sanierungsbedarf nicht bestätigt. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob die Familienstiftung als Nutzungsberechtigte, ihren Verpflichtungen zum Erhalt des Teepotts nachkommt?“, hinterfragte der Beiratsvorsitzende.

„Ich halte das Tätigwerden in dieser Sache für absolut notwendig und richtig“, betonte Alexander Prechtel, der dem Ortsbeirat Warnemünde/ Diedrichshagen viele Jahre lang vorsaß und die Causa Teepott begleitet hat. Bei der gut 3.600 Quadratmeter großen Fläche handele es sich um ein Erbbaurechtsgrundstück. Unter diesen Bedingungen wurde auch der Kaufvertrag für das Gebäude geschlossen. „Würde man das Grundstück jetzt verkaufen, käme ein Domino-Effekt in Gang und dieser wäre nicht gut für Warnemünde.“ Der Jurist verwies in diesem Zusammenhang auch auf den sogenannten Heimfall, festgeschrieben in der Erbbaurechtsverordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung, das Erbbaurecht in gutem Zustand zu halten, kann die Stadt als Erbbaurechtgeber, das Grundstück vom Erbbaurechtnehmer zurückfordern. Das Grundstück würde dann wieder an die Stadt zurückfallen. „Seit Jahren wird durch die Familienstiftung massiver Druck ausgeübt, das Grundstück erwerben zu wollen, weil sie ansonsten nicht investieren kann.“ Das stimmt so nicht, denn Erbbaurecht kann genauso beliehen werden, wie Eigentum. „Hier soll Druck auf die Stadt ausgeübt werden, damit diese das Grundstück am Ende doch weggibt. Das können wir uns so nicht gefallen lassen“, so Prechtel. Wichtig daher aus seiner Sicht: Einsichtnahme auch in den Erbbaurechtsvertrag. Welche Möglichkeiten sind gegeben, um vielleicht sogar die Heimfallklausel geltend zu machen.

Licht ins Dunkel des Erbbaurecht-Dschungels versucht auch Sybille Bachmann, Mitglied der Rostocker Bürgerschaft und Fraktionsvorsitzende Rostocker Bund, zu bringen. Sie bestätigt, dass Erbbaurecht grundsätzlich beleihbar sei wie Eigentum. „Die Gebäudeeigentümerin kann also jederzeit erforderliche Sanierungsarbeiten finanzieren und umsetzen. Hierzu ist sie sogar verpflichtet.“ Eine Pflichtverletzung könnte bei fruchtloser Nachfristsetzung eine entsprechende Vertragsstrafe auslösen: Geldleistung, Ersatzvornahme durch die Stadt Rostock bzw. Heimfall. „Abzuklären ist jetzt einzig die Frage nach dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes. Ist eine aktuelle Gefährdung gegeben, muss die Stadt Fristen und Nachfristen setzen“, resümiert Bachmann.

Für sie steht außer Frage, dass die Bürgerschaft keinesfalls von ihrem Grundsatz Erbbaurecht vor Verkauf in Bezug auf die Verwertung von Grundstücken, abgerückt: „Nie im Leben“ würde es zu einem Verkauf der Grundstücke kommen. „Das war in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft so bleiben. Das sollte die Eigentümerin der Gebäude eigentlich wissen, denn niemand verkauft den Grund und Boden, auf dem seine Wahrzeichen stehen.“

Foto (Archiv): Taslair


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Krohn - 21.01.2023 um 21:09 Uhr
Es macht einen schon fassungslos, wie sich Bürgerschaft und Exikutive in der causa Teepott seit Jahren wegducken und tatenlos dem Verfall eines einzigartigen Wahrzeichens Warnemündes zusehen. Erst die Westmole, jetzt der Teepott...
Wie wird eigentlich in Rostock-Warnemünde regiert?
Dem Ortsbeirat und Frau Bachmann ist zu danken, dass hoffentlich im Teepott "Licht ins Dunkel" gebracht wird und nicht gänzlich die Lichter ausgehen.
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