Warnemünder Veranda-Streit noch lange nicht beigelegt


09. Mai 2014

Auch angesichts neuer Forderungen aus dem Schweriner Innenministerium nach einer wohlwollenden außergerichtlichen Prüfung und Einigung im Veranda-Streit unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling nachdrücklich seine Position: „Nach der geltenden Kommunalverfassung muss eine Gemeinde Vermögensgegenstände zu ihrem vollen Wert veräußern. Dies ist in aller Regel der Verkehrswert“, betont Methling.  Nur in Ausnahmefällen, etwa dann wenn öffentliches Interesse besteht, kann davon abgewichen werden. Methling sieht in Warnemünde jedoch kein öffentliches Interesse, sondern nur das Wohl Einzelner – weil Haus- und Verandabesitzer.

„Wir werden den Hinweis des Innenministeriums zum Anlass nehmen, nach Lösungswegen auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu suchen“, unterstreicht Roland Methling. „Soziale Härten werden wir nicht zulassen. Bisher ist der Stadtverwaltung aber kein einziger Fall dazu bekannt“, so der OB.

Auch hebt der Bürgermeister hervor, dass es keinen Kaufzwang gibt, denn schließlich fordert die Stadt ein Nutzungsentgelt, das durchschnittlich bei unter 50 Euro pro Monat und Veranda liegt – das allerdings rückwirkend für die letzten zehn Jahre. Außerdem gibt Methling zu bedenken, dass mit den Veranden, etwa am Alten Strom, zum Teil erhebliche Erträge erzielt werden. Die liegen seiner Meinung nach deutlich höher, als das geforderte Nutzungsentgelt der Stadt.

Einst vor etwa 100 Jahren, als der Warnemünder Bäderbetrieb an Fahrt aufnahm, errichteten viele Eigentümer auf städtischem Grund und Boden hölzerne Veranden an ihren Häusern. Das war auch so gewollt und bereitete schließlich den Weg für einen heute boomenden Tourismus.


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


Bäuerle - 09.05.2014 um 19:04 Uhr
Und wieder setzt sich "Kaiser Methling" über Empfehlungen des Landes hinweg... Der Stadt Rostock fehlt es überall an Geld. Warum findet kein Einlenken der Herrn Methling statt???!!! Statt dessen strebt er über 100 einzelne Gerichtsverfahren an - der Steuerzahler zahlt ja die Ausgaben der Stadt. Übrigens wurde in dieser Sache bisher kein positives Urteil für die Stadt gesprochen.
|