Warnemünde: Tempo 30 in der Parkstraße?


16. Juli 2020

Mit fünf Stimmen und einer Enthaltung votierte der Warnemünder Ortsbeirat am Dienstagabend für einen Antrag der CDU/UFR-Bürgerschaftsfraktion. Danach sei der Oberbürgermeister zu beauftragen, eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Warnemünder Parkstraße zu prüfen. Fällt das Ergebnis positiv aus, soll mit der Umsetzung sofort begonnen werden und zwar unabhängig von einem neu zu erstellenden Mobilitätskonzept.

In der Begründung heißt es: Für eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde notwendig. Im konkreten Fall ist das die Universitäts- und Hansestadt Rostock. Gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) bestehe die Möglichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung, wenn das aufgrund besonderer Umstände erforderlich ist. Das scheint gegeben, denn der Ausbau des Fußgänger-/Radweges am Küstenwald wurde vorerst auf Eis gelegt. Die Möglichkeit zum Mischverkehr aus Fahrrädern und PKW auf der Straße ist deshalb sogar zwingend notwendig. Derzeit besteht bereits eine 30 km/h-Zone vor dem Ersatzbau der Heinrich-Heine-Schule auf Höhe Sporthalle. Ab dort bis in den Kreuzungsbereich Mühlenstraße/ Richard-Wagner-Straße gibt es wegen der massiven Straßenschäden ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW und Busse. Drei Ampeln und mehrere Fußgängerüberwege sorgen schon heute für halbwegs sichere Querungen. Die Temporeduzierung auf 30km/h für die gesamte Parkstraße sei aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse gerade in den Sommermonaten für kreuzende Fußgänger und Fahrradfahrer und durch einen erhöhten Park-Such-Verkehr im Zuge der Strandnähe erforderlich.

Der Ortsbeiratsvorsitzende, Werner Fischer, zog zunächst in Erwägung, den Antrag in seine zwei Bestandteile – Prüfauftrag und Umsetzung – aufzuteilen. Sein Argument: Es würde ein neues Mobilitätskonzept erstellt und dem wolle man nicht vorgreifen. Unverständnis regte sich daraufhin bei den anwesenden Gästen: „Der Kampf um Tempo 30 in der Parkstraße ist viele Jahr alt und die Verwaltung hat sich ebenso viele Jahre geweigert. Wenigstens für LKW und Busse konnten wir als Ortsbeirat seinerzeit ein Tempolimit durchdrücken. Kommt der Prüfauftrag jetzt zu einem positiven Ergebnis ist es das einzig Sinnvolle, die neue Regelung auch sofort umzusetzen“, betonte Alexander Prechtel als Anwohner der Parkstraße. Auch Bärbel Riemer-Krammer wohnt dort und sie engagiert sich zudem in der Bürgerinitiative „Rettet den Küstenwald“ (BI). Die Warnemünderin wirbt um Unterstützung für den Antrag: „Selbst Senator Matthäus befürwortet das Vorhaben und auch in der Bürgerschaft hat man Verständnis für unsere Situation.“ BI-Sprecherin Annette Boog spricht sich ebenfalls dafür aus und sieht Überschneidungen mit den eingereichten Ideen für den Ausbau des Geh- und Radwegs. Der Umweltausschuss empfiehlt grundsätzlich die generelle Geschwindigkeitsreduzierung, hat aber auch Bedenken: „Unbedingt gilt es festzuhalten, dass die Mitbenutzung des nördlichen Fußweges trotzdem gewährleistet ist“, unterstrich der Ausschussvorsitzende, Matthias Ehlers. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/UFR-Fraktion, Chris Günther, versicherte daraufhin: „Bei der angestrebten Geschwindigkeitsbegrenzung nach Paragraph 45 Absatz 9 StVO ist die Weiternutzung der Radwege weiterhin gewährleistet.“


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