Verschärfte Corona-Regeln bis Weihnachten


26. November 2020

Es war absehbar: Der November-Shutdown geht nahtlos in den Dezember-Shutdown über – vorerst bis zum 20. Dezember zwar, doch eine weitere Verlängerung über den Jahreswechsel hinaus scheint nicht ausgeschlossen. Die zweite Infektionswelle sei zwar gebrochen, doch die Anzahl der Neuinfektionen bleibe viel zu hoch.

Im Rahmen eines weiteren Bund-Länder-Gipfels zur Eindämmung des Coronavirus wurde gestern die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Wie die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommers, Manuela Schwesig, betonte, waren die Beratungen besonders intensiv, weil der Anspruch eine Langfristperspektive war. Schlussendlich konnten sich alle 16 Bundesländer und die Kanzlerin auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen. Als beschlossen gilt, dass die Bundesländer mit einer Inzidenz von dauerhaft deutlich unter 50 lockern dürfen. Auf der anderen Seite soll es für Regionen die weit über 50 liegen zusätzliche Schutzmaßnahmen geben.

Doch wie geht es nun konkret weiter im Corona-Jahr 2020? Verlängert werden die für den November vereinbarten Schließungen bis einschließlich 20. Dezember. Davon betroffen sind der gesamte Freizeitbereich, die Gastronomie und Hotellerie sowie die gesamte Kultur. Zur Kompensation müsse der Bund weitere Wirtschaftshilfen bereitstellen, hob Schwesig hervor. Die so genannte Novemberhilfe könne seit gestern auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Mögliche Lockerungen machte die Ministerpräsidentin von der Inzidenz-Entwicklung abhängig.

Verschärft werden die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich: „Das Miese und Fiese am Coronavirus ist, dass es besonders dann hart zuschlägt, wenn wir mit Familie und Freunden zusammenkommen“, begründete Schwesig diesen Schritt. Bisher sei es möglich, dass sich zwei Hausstände mit bis zu zehn Personen treffen. Künftig wird es nur noch möglich sein, dass sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen die Kontaktbeschränkungen wieder geöffnet werden. „Uns war besonders wichtig, dass Treffen mit Familie und Freunden nicht nur zu Weihnachten, sondern auch über den Jahreswechsel hinaus möglich sind, denn wir wissen, dass viele Menschen an den Feiertagen arbeiten müssen“, sagte Manuela Schwesig. Möglich seien dann Treffen von bis zu zehn Personen, unabhängig von den Hausständen. Auch hier zählten Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Diese Zehn-Tage-Öffnung sei für den sozialen Zusammenhalt wichtig.

Die Kindertagesstätten und Schulen in MV bleiben weiter offen. Präsenzunterricht in der Schule sei mehr als nur Bildung und nicht zu ersetzen durch digitalen Unterricht, Hybridunterricht oder das Wechselmodell. Gibt es Infektionen, entscheiden weiterhin die Gesundheitsämter, wer in Quarantäne muss. Mittels Schnelltests soll zudem die Testkapazität verbessert werden. Die Weihnachtsferien beginnen in MV nach wie vor am 19. Dezember.

Die bundesweit angesetzten Verschärfungen für den Einzelhandel – bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern nur eine Person je zehn Quadratmeter und bei größeren Verkaufsflächen eine Person pro 20 Quadratmeter – macht Mecklenburg-Vorpommern angesichts seiner niedrigen Infektionszahlen nicht mit.

Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 1. Dezember.

Foto: Taslair


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


|