Seit heute, Donnerstag, 25. November 2021, gelten in ganz Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Schutzmaßnahmen der Stufe „orange“, so auch in Rostock. Im Innenbereich der Gastronomie, bei Messen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie im Erwachsenensport gilt ab sofort die 2G+-Regel. Das teilte die Stadtverwaltung mit.
Der Zutritt und die Nutzung der Angebote sei damit ausschließlich für geimpfte oder genesene Personen möglich, die zusätzlich einen tagesaktuelle negativen Corona-Test vorlegen können.
Die 2 G+-Regel gilt auch für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und in anderen touristischen Betrieben sowie bei körpernahen Dienstleistungen. Ausgenommen sind der Friseurbesuch, für weiterhin den 3G – geimpft, genesen oder getestet – gilt, und medizinisch oder pflegerisch notwendige Maßnahmen.
Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich sind nur bei eingeschränkter Besucherzahl und unter Beachtung der 2G+-Regel möglich. Clubs und Discotheken müssen wieder schließen, Tanzveranstaltungen sind untersagt.
Für Weihnachtsmärkte gelten in den Außenbereichen die Maskenpflicht und 2G-Regel ohne zusätzlichen Test. Der Zutritt und die Nutzung der Angebote sind also nur für geimpfte oder genesene Personen möglich. In den Innenbereichen der Weihnachtsmärkte gilt die 2G+-Regel. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder, Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern, die den regelmäßigen Schultestes unterliegen, müssen einen Nachweis (Schülerausweis, Schülerticket oder Schulbescheinigung) vorweisen.
Foto: Claudia Nass
Kommentieren Sie den Artikel