Tourismuszentrale plant einheitliche Kurabgabe für das ganze Jahr


08. April 2021

Wie die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde mitteilt, hat sie der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage zur Angleichung der Kurtaxe vorgelegt. Diese soll noch im April beraten und zum 1. Mai beschlossen werden. Die Kurabgabe wird von den Gästen gezahlt und pro Aufenthaltstag erhoben.

Durch die Stadtverwaltung ist die Tourismuszentrale damit betraut, die Abgabe von den Übernachtungsgästen in Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide einzuziehen und zweckbestimmt auszugeben.  Als Grundlage dient das Kommunalabgabengesetzes MV. Seit dem Inkrafttreten der Satzung am 1. Januar 2008 wurde die Kurabgabe nicht mehr angepasst. Gleichzeitig seien jedoch die Aufwendungen für Erhalt und Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur erheblich gestiegen.

Als Folge dieser Entwicklung soll die Kurabgabe ab dem 1. Mai diesen Jahres auf ganzjährig 2,25 Euro angeglichen werden. Ganzjährig stünden auch die Infrastruktur, Angebote und Services zur Verfügung, heißt es in der Begründung. Außerdem wolle man die Kurabgabe in Rostocks Seebädern vereinheitlichen. In Warnemünde seien danach auch in der Nebensaison von Oktober bis April statt 1,50 Euro künftig 2,25 Euro pro Person und Nacht zu entrichten. Drastischer fällt die Erhöhung in Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide aus. Hier müssen Vollzahler derzeit über das ganze Jahr nämlich nur 1,50 beziehungsweise 1,75 Euro berappen. 

„Die Angleichung der Kurabgabe auf einheitliche 2,25 Euro in allen Seebädern der Stadt Rostock schafft einen angemessenen Ausgleich für die verursachten ganzjährigen Aufwendungen zum Erhalt des Seebadstatus‘“, erläutert Tourismusdirektor Matthias Fromm. Dazu zählten insbesondere die Strandbewirtschaftung, der Betrieb der Tourist-Informationen, die Wasserrettung, die Neuausweisung des Kurwegenetzes im gesamten Seebadbereich, der Ausbau barrierearmer Strandzugänge, die Weiterentwicklung des Umweltmanagements, aber auch die Erweiterung des ganzjährigen Veranstaltungsangebotes. Die jährlichen Einnahmen aus der Kurabgabe sollen mit der Anpassung auf 2,57 Millionen Euro erhöht werden. Im Jahr 2019 betrugen sie 2,07 Millionen Euro. Die Gesamtkosten für Ausgaben in diesem Bereich belaufen sich aktuell auf 3,32 Millionen Euro.

In den Seebäder Kühlungsborn und Graal Müritz beträgt die Kurabgabe von 1. Mai bis 30. September zwei und in der Nebensaison einen Euro pro Person und Nacht. Im Ostseebad Nienhagen sind in der Hauptsaison 1,50 Euro und in der Nebensaison ein Euro fällig.

Foto: Archiv


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