Strandkorbvermietung in Coronazeiten: Zu früh gefreut


21. April 2020

Die Ereignisse überschlagen sich gerade: Konnten wir noch heute Mittag die frohe Botschaft verkünden, dass die Strandbewirtschaftung wieder freigegeben sei (DWM berichtete am 21.04.2020), heiß es um 14.30 Uhr: „Kommando zurück!“

„Die derzeitigen Entwicklungen im Zusammenhang zum Schutz zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus können sich derzeit stündlich ändern. So konnten wir Ihnen gestern auf Basis der Genehmigung des Gesundheitsamtes Rostock die Freigabe zur Bewirtschaftung geben. Dies müssen wir nunmehr leider in Teilen revidieren. Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist heute Nachmittag über einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern informiert worden, dass die Betreibung von Strandkorbvermietungen nicht zulässig ist“, heißt es in einem Anschreiben von Oliver Sohns, bei der Tourismuszentrale für Strandbewirtschaftung und Umweltmanagement zuständig. Die hierzu erlassene „Ergänzende Übersicht von Branchen, die aufgrund der Verordnung der Landesregierung zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern geöffnet oder geschlossen sind“ war als Anlage beigefügt, ebenfalls die Bitte um Entschuldigung für die Irritationen: „Auch wir bedauern diese Entscheidung außerordentlich.“­­­­­

Bitter für Strandkorbvermieter Alexander Fritz: Der hatte mit dem Zollstock vermessen um 18.25 Uhr seine 42 Körbe aufgestellt und erhielt nur drei Minuten später per E-Mail die Korrekturmeldung aus der Tourismuszentrale.

Noch nichts passiert war hingegen in der Strandoase Treichel, sodass hier auch keine Strandkörbe zurückgefahren werden müssen – ärgerlich ist es aber schon.

Foto: Taslair


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


|