Anfang des Jahres hatte ein Bericht des Rostocker Stadtamtes zur großzügigen Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende im ohnehin knapp bemessenen Bewohnerparkgebiet des Ostseebades bei den Warnemündern für großen Unmut gesorgt (DWM berichtete).
Das Amt für Verkehrsanlagen ist mit dem Sachverhalt befasst und bezog beim zuständigen Ortsamt wie folgt Stellung: Nach Prüfung durch die Rechtsabteilung des Hauptamtes teilen wir mit, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt ist, wobei an den Nachweis der Dringlichkeit strenge Anforderungen zu stellen sind. Hierbei muss es sich um besondere Ausnahmefälle handeln. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sei daher beschränkend zu handhaben. In der Rechtsprechung sei zudem anerkannt, dass die bloße Vereinfachung von Geschäftsabläufen oder der Grund, hierdurch Zeit zu sparen, noch keinen dringenden Fall begründen. Auch soll die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ab sofort nicht mehr von der Gesellschaftsform abhängig gemacht werden. Abgestellt werde allein auf die realen betrieblichen Verhältnisse und den Nachweis der Dringlichkeit. Die Ausnahmevoraussetzungen seien regelmäßig nur einmal je Betrieb erfüllt, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
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Parkgebühren in Warnemünde sind Wucher. Ich fahre mit dem Auto aus dem Stadtteil zum Arzt. Die Parkplätze am Güterbahnhof sind nicht mehr vorhanden. Am Kirchenplatz zahlt man für 1 Viertelstunde 1,0 Euro. Gern sitzt man beim Arzt 2 Stunden und zahlt dann 8 Euro.