Bewohnerparken in Warnemünde: Ausnahmen werden zur Regel


12. Januar 2019

Die Parksituation in Warnemünde ist prekär, das ist hinlänglich bekannt. In der Vergangenheit wurden dazu gleich mehrere sinnhafte und weniger sinnvolle Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind vor allem für Anwohner ernüchternd. Die zeitliche Verlängerung zur Nutzung der bestehenden Anwohnerparkbereiche ist für sie das bislang einzig zählbare Ergebnis.  

Die meisten Gewerbetreibenden haben sich im Ortszentrum Warnemündes und damit im Parkraum W2 angesiedelt. Dieser wird demzufolge besonders stark frequentiert. Außerdem sind ebenfalls in diesem Gebiet in der Seestraße, Heinrich-Heine-Straße, Kirchenplatz, Anastasiastraße und Wachtlerstraße viele Parkflächen weggefallen. Die Umgestaltungen der Straße Am Leuchtturm, Georginenstraße und -platz werden zur weiteren Verknappung führen. In der Endkonsequenz heißt das für die Bewohner in diesem Bereich, dass sie immer weniger Parkraum vorfinden. Besonders drastisch stellt sich die Situation für die Anwohner in der Straße Am Strom (nördlich), Alexandrinenstraße und Mühlenstraße (östlich) dar. Sie haben gar keine Parkmöglichkeiten und müssen ebenfalls in die Parkzone W2 oder die übrigen Straßen ausweichen.

Verschärft wird das Problem durch die vom zuständigen Stadtamt erteilten Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet. Diese sind rechtlich sowieso umstritten, durch die Rostocker Bürgerschaft allerdings gewollt. „Für das Parkgebiet W2 wurden 566 Bewohnerparkausweise und demgegenüber 207  Ausnahmegenehmigungen für Gewebetreibende ausgegeben. Sind diese Relationen noch vertretbar?“, hinterfragte der Ortsbeiratsvorsitzende, Alexander Prechtel, in der Sitzung am Dienstagabend. Für den im Stadtamt für Ordnungsangelegenheiten verantwortliche Marcus Lichtenstein und die zuständige Sachbearbeiterin Julia Mietling sind sie das durchaus. Sie stellten sich in der Beiratssitzung den aufgebrachten Warnemündern.

Kernproblem ist, so stellte sich Diskussionsverlauf schnell heraus, dass durch das Amt viel zu viele dieser Ausnahmegenehmigungen ausgereicht würden. Die beiden Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung stellten klar, dass jeder Antrag geprüft und am Ende nach dem Gleichheitsgrundsatz entschieden würde. Vor allem aber die Kriterien für die Anzahl der ausgestellten Ausnahmegenehmigungen erhitzten die Gemüter. Nach gängiger Praxis in der Stadtverwaltung richtet sich diese nämlich nach der Gesellschaftsform des jeweiligen Unternehmens: „Eine GmbH hat nur einen Gesellschafter und benötigt nur eine Parkkarte. Eine GbR kann dagegen mehrere Gesellschafter haben und bekommt demnach auch mehrere Karten“, erklärte Julia Mietling ihre Herangehensweise, die zwar vorschriftskonform, aber dennoch rundweg falsch ist. Zum einen stimmen die Fakten nicht und zum anderen sind für diese großzügige Regelung nicht genügend Stellplätze vorhanden. Zu viele Parkgenehmigungen bei zu wenigen Abstellmöglichkeiten – das befand auch Marcus Lichtenstein, der auch einen Lösungsansatz parat hatte und darauf verwies, das Mobilitätskonzept der Stadt Rostock ernster zu nehmen: „Jeder sollte sich fragen, ob er als einzelne Person dieses Kfz auch wirklich benötige.“

Eine Warnemünderin, die ihren Namen nicht nennen wollte, verwies auf die Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Straßenverkehrsordnung. Danach hat „…einen Anspruch auf Erteilung, wer im Bereich meldebehördlich registriert ist und dort auch tatsächlich wohnt…“. Das Bundesverwaltungsgericht hat ergänzend dazu festgelegt, dass der Bewohner-Begriff in dieser Sache eng und restriktiv anzuwenden ist. Dem wird auch in den Festlegungen zu Bewohnerparkzonen in Warnemünde Rechnung getragen. Offenbar werden diese Grundsätze aber ignoriert, denn Ausnahmegenehmigungen sind längst keine Ausnahme mehr. Hier sollte dringend gegengesteuert werden.

Gut zu wissen: Weder mit dem Erwerb eines Bewohnerparkgenehmigung noch einer Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende ist der tatsächliche Anspruch auf einen Parkplatz verbunden. Das gilt übrigens für das gesamte Stadtgebiet.


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Volker Schnabel - 13.09.2019 um 11:30 Uhr
tja nur die Gewerbetreibenden zahlen Laden Miete und zahlen Gewerbesteuer, sie ziehen auch Kundschaft für die Vermieter von Ferienwohnungen an. Hieraus ergibt sich schon ein Nutzen für "alle". Das will keiner sehen, man sieht nur das die "bösen" Gewerbetreibenden die Parkplätze belegen. Also wenn ich morgens gegen 9 - 9:30 komme gibt es IMMER Irgendwo einen freien Platz, ich bekomme auch Abends immer einen wenn wir hier zu Veranstatlungen oder zum Essen nach WaMü fahren. Also so richtig kann ich diesen Parkplatz Stress nicht verstehen. Ich denke es will auch jeder vor seiner Tür parken, das geht halt leider nicht immer. Ich bin nun seit fast 10 Jahren hier und Stress einen Parkplatz zu bekommen hatte ich nie........natürlich parken die normalen Besucher immer wieder alles zu das stimmt schon...aber mehr auch nicht...und nun die Gewerbetreibenden als bösen verursacher darzustellen ist nicht OK
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