Mit sofortiger Wirkung hat die Stadt Rostock gestern den Trägern der Kindertagesstätte „Wiesenzwerge“ in Warnemünde die Betriebserlaubnis entzogen. Ebenfalls betroffen ist die Kita „Gutshaus“ in Toitenwinkel. Nach Einschätzung des Jugendamtes gibt es berechtigten Grund zur Annahme, dass der Kinderschutz in beiden Einrichtungen nicht ausreichend gewährleistet ist. Aktuelle Erkenntnisse im Ergebnis staatsanwaltschaftlicher Untersuchungen haben diesen Schritt erforderlich gemacht.
„Das Jugendamt ist per Gesetz dazu verpflichtet zu garantieren, dass es keine Gefährdung des Kindeswohls in Einrichtungen der Jugendhilfe, also auch in Kindertagesstätten, geben darf. Im Falle des weiteren Betriebes der beiden Kindertagesstätten kann diese Garantie aus derzeitiger Sicht leider nicht mehr geben werden“, erklärt der zuständige Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Steffen Bockhahn.
Seit heute Morgen bietet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die betroffenen Kinder eine vorübergehende Betreuung in anderen Einrichtungen an. Gemeinsam mit den Eltern wolle man sich um eine dauerhafte Lösung bemühen. In vier Rostocker Kindertageseinrichtungen wird zunächst eine Betreuung gewährleistet. „Ich danke den Trägern der vier Einrichtungen und deren Mitarbeitern für diese so kurzfristige Hilfe binnen Stunden“, unterstreicht Bockhahn.
Elternkontakt per E-Mail: jugendamt@rostock.de
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