Vor nunmehr neunzehn Jahren, im Jahr 1996, bekamen die Ortsteile Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide durch das Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern gleichberechtigt den Status Staatlich anerkanntes Seebad zuerkannt. Festgeschrieben wurde der Titel in der städtischen Hauptsatzung jedoch nur für Warnemünde. Sehr zu Recht fragen sich die Einwohner der übrigen drei Ortsteile seit Jahren, wo denn ihr „Seebad“ geblieben ist. Gerade der Ortbeirat Markgrafenheide / Hohe Düne hat den Seebad-Status mehrfach eingefordert – leider bislang immer erfolglos.
„Es war schon ein langes rechtliches und verwaltungsinternes Verfahren erforderlich, um separate Ortseingangsschilder für alle vier Ortsteile durchzusetzen“, erinnert sich Bau- und Umweltsenator Holger Matthäus. Für den Zusatz „Staatlich anerkanntes Seebad“ hat es letztlich nur in Warnemünde gereicht. Matthäus sieht das Problem in der Hauptsatzung, die das grundsätzliche Zusammenwirken in unserer Stadtgesellschaft regelt: „Wenn diese abgeändert würde, gäbe es keinen Grund mehr für Ablehnungen, schließlich wurden alle vier Ortsteile durch die Landesregierung als Seebad zertifiziert. Seit neunzehn Jahren ist das überfällig!"
Und es steht auch kein großer Verwaltungsakt hinter einer Hauptsatzungsänderung. „Die Satzung wird sehr regelmäßig und auch schon wegen Kleinigkeiten angepasst. Es muss nur ein entsprechender Antrag gestellt werden, der dann durch die Rostocker Bürgerschaft entschieden wird“, bringt der Warnemünder Senator sein Unverständnis zum Ausdruck. „Welche Stadt kann schon gleich mit vier Perlen – vier Ostseebädern – punkten?“
Ein Antrag zur Änderung der Satzung könnte auch durch die Bürgerschaftsfraktionen, den Ortsbeirat aber auch durch die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde gestellt werden.
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nun ja, vergleiche hinken immer, aber dieser nur ein ganz klein wenig.
wer 25 jahre auf toiletten wartet, der kann ja wohl auch ein paar jährchen
auf den titel seebad warten, oder?