Schnell- und Selbsttests: So soll es laufen


30. März 2021

Heute hat die Landesregierung in Schwerin den Umgang mit den Schnell- und Selbsttests in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. Ziel sei es, so Gesundheitsminister Harry Glawe, durch möglichst viele Tests so viel Alltag wie möglich in Pandemiezeiten zu ermöglichen. Gemeint sind das Shoppen und die Nutzung körpernaher Dienstleistungen. Das Testen sei wegen der steigenden Infektionszahlen im ganzen Land derzeit alternativlos. „Ansonsten müssten wir beispielsweise die Läden aufgrund wachsender Inzidenzen konsequent schließen“, sagte der Minister.

Um an das begehrte Negativ-Attest zu kommen gäbe es verschiedene Wege: So können in den Schnelltesteinrichtungen so genannte Bürgertests, gemacht werden. Diese zahlt der Bund. „Es ist mindestens ein Test pro Woche möglich. Die Tests sind kostenlos und haben ab Ausstelldatum und -uhrzeit eine Gültigkeit von 24 Stunden“, so Glawe. Allerdings sind diese Tests nichts für Kurzentschlossene, denn man muss sich schon im Vorfeld einen Termin besorgen. Bescheinigungen über den durchgeführten Test werden durch das jeweilige Schnelltestzentrum oder die beauftragte Teststelle ausgestellt. Aktuell gäbe es insgesamt 183 Testmöglichkeiten im Land, die auf einer Onlinekarte zusammengefasst sind. Das Netz soll weiter ausgebaut werden.

Darüber hinaus sind auch Arbeitgeber aufgefordert, ihre Beschäftigten auf das Coronavirus zu testen und Bescheinigungen auszustellen. Möglich sind Schnelltests oder Selbsttests unter Aufsicht. Die Erklärung, dass der Test im Unternehmen durchgeführt wurde, hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Auch damit sei, so Glawe, der Einkauf in der Innenstadt oder der Besuch einer körpernahen Dienstleistung möglich. Eine weitere Option ist der Selbsttest unter Aufsicht . Dieser kann durch den Einzelhändler bzw. Dienstleister zur Verfügung gestellt oder durch den Kunden mitgebracht werden. Der Selbsttest ist jedoch nur für die jeweiligen Dienstleistung in dem Geschäft oder im Betrieb gültig. „Entscheidend ist, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen erfolgt, der die Dienstleistung auch ausführt. Ist der Schnelltest negativ, kann die Behandlung erfolgen“, sagte Harry Glawe abschließend.

In MV gilt die Testpflicht ab dem 6. April und in Hansestadt Rostock, wegen der noch immer relativ geringen Inzidenz, ab dem 10. April 2021.

Foto: Adobe Stock, nmann77


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