Auf Sand gebaut: Strandoase muss zurückgebaut werden


29. März 2021

Erst vor kurzem berichteten wir über den, durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM), verhängten Baustopp für die beliebte Strandoase von Matthias Treichel am Strandaufgang 4 in Warnemünde. Das Amt ist dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V (LM) von Till Backhaus unterstellt und der wiederum lud heute zum Pressegespräch.

Als Grund für die Untersagung wurde die fehlende Baugenehmigung angeführt und die sei, so betonte der Minister gleich mehrfach, durch die Hansestadt Rostock auszustellen. Das Amt liefere nur zu und sei am Strand für Fragen des Hochwasser- und Küstenschutzes, der Statik, Emissionen, Wasser- und Abwasser sowie den Naturschutz zuständig. „Man hat dem StALU vorgeworfen, die Wirtschaft am Strand von Warnemünde zu behindern. Das ist absurd. Tatsächlich hat das StALU den Weiterbau einer gastronomischen Einrichtung untersagt, weil es für diesen Bau keine Genehmigung gibt. Zuständig für die Baugenehmigung wäre aber das Bauamt der Hansestadt Rostock“, polterte der sichtlich erzürnte Minister. Doch ein solcher Bau könne nicht genehmigt werden, weil es seit über zehn Jahren keinen Bebauungsplan (B-Plan) für den Strand gäbe. Die Strandoase gelte als Gastronomie und müsse auch als solche behandelt werden. Niemand habe geprüft, wie es um die Standsicherheit der Pfahlkonstruktion bestellt sei, was mit dem Brauchwasser aus der Gastronomie passiere oder was im Brandfall passiere. Diesen illegalen Zustand toleriere das Amt keinesfalls.

Schon 2018, als die Zeltlandschaft am Aufgang 4 durch den modernen Pavillon ersetzt wurde, hätte man miteinander ins Gespräch kommen müssen, meinte die Leiterin des StALU, Ines Liefke. Gesprächsangebote habe es schon mehrere gegeben, stellte der beratende Anwalt von Matthias Treichel, Christian Schliemann, richtig. „Das Amt hat sich allerdings immer wieder entzogen und darauf verwiesen, dass es keinen direkten Dialog mit dem Pächter geben werde. Alle Punkte, die abzuklären seien, hätten ausschließlich über die Tourismuszentrale zu laufen“, so Schliemann. Die Amtsleiterin reagierte überrascht, denn offenbar sind derlei Gesprächsbedarfe nicht bis zu ihr durchgedrungen. Außerdem verwies die Amtsleiterin auf eine geltende Regel, wonach der Rückbau aller Anlagen am Strand im Fall einer Strumflutwarnung binnen zwölf Stunden möglich sein muss.

Wie sich diese sogenannte Zwölf-Stunden-Regel auf andere Angebote am Strand auswirkt, soll an anderer Stelle geklärt werden. Dass er keinen Bauantrag eingereicht habe, wollte Matthias Treichel jedoch keinesfalls auf sich sitzen lassen. Das sei erstmalig schon 2010 für ein ähnliches Projekt geschehen, erklärte der Strandunternehmer. „Allerdings wurde der Antrag durch die Stadtverwaltung nie bearbeitet und stattdessen auf den fehlenden Bebauungsplan verwiesen.“

Minister Backhaus hofft, dass die Stadt Rostock jetzt endlich ihre Schularbeiten macht: „Wir sind hier nicht im ‚Wilden Westen‘ und nur durch Baurecht gibt es auch Planungsrecht für die Wirtschaft.“ Er schätzt die Arbeit Treichels nach eigenen Angaben sehr: „Ich finde toll, was dort gemacht wird, insbesondere für Menschen mit Handicap.“ Für die prekäre Lage des Unternehmers zeige er Verständnis, doch die Baugenehmigungsbehörde der Stadt Rostock sei jetzt in der Pflicht. Darüber wolle er auch die Fraktionen der Bürgerschaft und den Oberbürgermeister informieren. Hier würden seit Jahren unhaltbare Zustände geduldet.

Dem Minister sei daran gelegen, für dieses Jahr eine Übergangslösung zu finden. Voraussetzung sei allerdings ein Antrag. Vollständig und so schnell wie möglich. Und es müssten Anpassung vorgenommen werden, denn nur das, was möglich ist, wird das Amt auch begleiten. Nicht verantwortbar sei hingegen die Strandoase an der Stelle und so, wie sie dort seit 2018 steht. „Lassen Sie uns aufeinander zugehen!“, lautete sein Appell.

Tourismusdirektor Matthias Fromm bestätigte, dass es bislang nicht gelungen sei, Baurecht am Strand zu schaffen, doch er verwies auch auf Erreichtes: „Trotz des fehlenden B-Plans wollen wir seit Jahren gemeinsam mit den Gewerbetreibenden Angebote für unsere Gäste schaffen und dabei den Natur- und Küstenschutz nicht beeinträchtigen. Wir haben bewiesen, dass das funktioniert“, so der Touristiker.

Dass man sich an Gesetze halten muss, weiß auch Matthias Treichel. Keinesfalls wolle er sich über irgendetwas hinwegsetzen. Enttäuscht ist er aber trotzdem, denn bislang war die Duldung durch die Stadt Rostock immer maßgeblich. Neben der Baustelle „Covid-19“ habe er jetzt noch eine zweite Großbaustelle, um die er sich kümmern müsse. An eine einvernehmliche Lösung, wenn der B-Plan dann einmal fertig ist, glaubt er nach wie vor: „Ich mache seit 28 Jahren Strandbewirtschaftung, habe viele Erfahrungen auch mit Hochwasser sammeln können und bin sicher, dass man eine Lösung finden kann.“ Einen ersten pragmatischen Lösungsansatz lieferte sein Rechtsanwalt Christian Schliemann: Die Strandoase am selben Aufgang, nur eben sehr viel dichter am Dünenfuß, dort wo sie zwei bis drei Meter höher und damit außerhalb des Hochwassergebietes steht. Das Ministerium bewertete diesen Vorschlag als vernünftigen Ansatz.

Foto: Taslair


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UWS - 31.03.2021 um 12:02 Uhr
....hier sind endlich Umweltbelange bedient worden. Vielen Dank
Warnemünde - 29.03.2021 um 22:04 Uhr
Es ist beschämend und unendlich traurig wie nach 14 Jahren Duldung, auch von StALU, der Minister sich hinter dem Regelwerk juristisch sauber verschanzt. Alleine das in der Vergangenheit keine Sturmflut o.ä. den Betreiber beeinträchtigen konnte und er aus eigenen Mitteln einen für alle Besucher sehr guten Strandversorger betreibt, zeigt das die Politik nicht das gesunde Augenmerk hat zu pragmatischen Entscheidungen. Hier sind mutmaßlich andere Kriterien oder Ansätze bedient worden. Traurig und ein weiterer Schritt zur Politikverdrossenheit statt Lösungen.
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