Sanfter Start auch für Tagestouristen


30. Juni 2020

Gemeinsam mit Vertretern aus Wirtschaft, Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden des Landes hat das Schweriner Kabinett heute im Rahmen eines MV-Gipfels weitere Lockerungen der Corona-Restriktionen diskutiert. Die neuen Regelungen gelten ab dem 10. Juli.

Die gute Nachricht: Das Kontaktverbot in MV läuft aus. „Dafür werden wir die Abstandregel stärken und auch der Mund-Nasenschutz bleibt verpflichtend im Einzelhandel, ÖPNV, beim Arzt oder bei der Physiotherapie“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf der anschließenden Pressekonferenz. Sie wisse um die daraus resultierenden Probleme gerade im Einzelhandel und kündigte an, dass der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe, kurzfristig in den Diskurs mit Branchenvertretern gehen und über weitere Lockerungen beraten würde.  

Die Öffnung für Tagestouristen soll schrittweise und sanft erfolgen: „Wir haben uns auf den ersten und maßvollen Schritt in Richtung Tagestourismus verständigt und wollen Busreisen für Tagesgäste wieder ermöglichen“, erklärte Glawe. Generell entfalle in Reisebussen die 1,5 Meter Abstandsregel. „Umso wichtiger ist es, während der Reise die Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen und die Reisebusunternehmen sind darüber hinaus verpflichtet, Kontaktlisten ihrer Fahrgäste vorzuhalten. Im Ernstfall können so Infektionsketten nachvollzogen werden“, erläuterte Glawe weiter.

Für Gastronomiebetriebe gelte, dass die Sperrstunde weiter aufgeschoben wird. „Im Geschäftsbetrieb bei Gaststätten ist eine Öffnung grundsätzlich bis zwei Uhr möglich und für Familienfeiern in Gaststätten gilt gar keine Sperrstunde mehr“, so Glawe weiter. Tanzen sei bei Familienfeiern ausdrücklich wieder erlaubt! Auch in Einrichtungen wie Bürgerbegegnungsstätten und Gemeindezentren dürften wieder Familienfeiern mit Essen und Trinken stattfinden. Clubs und Bars blieben hingegen auch weiterhin geschlossen.

Wichtig für Hoteliers und Gäste: Buffets sollen in der Hotellerie und Gastronomie, aber auch bei Feiern wieder möglich sein. Das schaffe Erleichterung im Alltag für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen. Dafür gelte jedoch im gesamten Buffetbereich die Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter – nur bei Familienfeiern dürften Gäste darauf verzichten.

Die Besucher-Obergrenze für Veranstaltungen wurde nochmals nach oben korrigiert: Im Innenbereich sind 200 und im Außenbereich 500 Gäste zulässig – in Einzelfällen und auf Antrag sogar mehr. Weiterhin nicht erlaubt sind Großveranstaltungen ab 1.000 Besuchern.

Ebenfalls wieder zulässig sind Märkte, vorwiegend im Außenbereich. Die Betreiber müssen ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen und das Gelände durch eine Absperrung abgrenzen. Zur Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen auch hier alle Besucher in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden. Die Begrenzung der Besucherzahlen erfolgt durch Einlasskontrollen.

Kitas und Schulen gehen ab dem 1. August in den Regelbetrieb über. Geplant sind mehr Corona-Tests auch in Schulen und Kitas.

Die nächste Klausur ist für den 4. August auf Basis der dann vorliegenden aktuellen Infektionszahlen geplant.

Mit insgesamt nur 802 bestätigten COVID-19-Infektionen bleibt Mecklenburg-Vorpommern auch nach der Tourismusöffnung das Bundesland mit den niedrigsten Infektionszahlen.

Foto: Holger Martens


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