Rostocks Ostseestrände sollen künftig leiser, sauberer und stressfreier ins neue Jahr starten. Die Bürgerschaft hat beschlossen, private Böllerei an den Stränden zum Jahreswechsel 2026/2027 zu untersagen. Damit reiht sich die Hansestadt in eine wachsende Zahl deutscher Kommunen ein, die mit Feuerwerksverboten auf zunehmende Belastungen für Menschen, Tiere und Natur reagieren.
Was in Metropolen wie Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart oder München längst Realität ist, wird auch an der Küste immer häufiger umgesetzt. Zahlreiche Ostseegemeinden – darunter Timmendorfer Strand, Grömitz sowie Orte auf Fischland-Darß – haben bereits pyrotechnikfreie Zonen eingeführt. Auch in Zinnowitz, Koserow oder Zempin ist privates Feuerwerk an den Stränden seit Jahren untersagt.
In Rostock galt bislang lediglich eine eingeschränkte Regelung: Eine Allgemeinverfügung verbietet Pyrotechnik im Umkreis von 200 Metern um Tankstellen und reetgedeckte Häuser. Zudem untersagt das Sprengstoffgesetz Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Pflege- und Kinderheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden.
Aus Sicht der Antragsteller reicht dies nicht mehr aus. Zusätzliche Schutz- und Ruhezonen könnten die Belastungen zwar nicht vollständig verhindern, aber zumindest Rückzugsräume für Menschen und Tiere schaffen – insbesondere an sensiblen Orten wie dem Strand.
Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.Volt eingebracht. Beschlossen wurde, dass alle Strandabschnitte von Warnemünde bis Markgrafenheide an Silvester feuerwerksfrei sein sollen. Weitere Ruhezonen im Stadtgebiet sind möglich, allerdings nur dort, wo die jeweiligen Ortsbeiräte dies mehrheitlich befürworten.
Neben Lärm und Stress für Tiere spielt vor allem der Umweltschutz eine zentrale Rolle. Privates Feuerwerk hinterlässt an den Stränden erhebliche Verschmutzungen. Kleinteilige Reste explodierter Böller lassen sich aus dem Sand kaum entfernen, viele Feuerwerkskörper enthalten Kunststoffbestandteile, ein Teil der Rückstände gelangt in die Ostsee.
Dabei verbietet die Rostocker Strandsatzung bereits heute die „Verunreinigung von Badestrand, Düne und Wasser“ sowie das Wegwerfen oder Vergraben von Abfällen. Bei Feuerwerk sei dies jedoch praktisch nicht zu verhindern, argumentieren die Grünen.
Anja Eggert (Bündnis 90/Die Grünen.Volt), Meeresbiologin und Antragstellerin, machte dies in der Bürgerschaft deutlich: „Die bestehenden Abstandsregeln reichen nicht mehr aus. Sie greifen nur bei akuten Gefahren, lösen aber nicht das grundsätzliche Problem von Lärm, Stress und Vermüllung – insbesondere an unserem Strand.“
Nach der Silvesternacht bleibe nahezu alles zurück, was gezündet wurde: Pappe, Plastik, Holzstäbe, Zündschnüre und chemische Rückstände. Zwar engagieren sich jedes Jahr Freiwillige gemeinsam mit dem Rostocker Meeresmüllstammtisch, der Tourismuszentrale oder der EUCC – Die Küstenunion Deutschland bei der Strandreinigung (DWM berichtete). Doch ein großer Teil des Mülls lande in den geschützten Dünen oder werde ins Meer geweht. „Deshalb schlagen wir vor, den Warnemünder Strand verbindlich als Schutzzone festzulegen – so, wie es viele Ostseebäder seit Jahren tun“, so Eggert weiter. „Viele Rostockerinnen und Rostocker wollen diesen nahezu grenzenlosen Ausnahmezustand in der Silvesternacht nicht mehr – und das sollten wir ernst nehmen und nicht länger ignorieren.“
Gleichzeitig betonte Eggert, dass es nicht um ein generelles Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet gehe. Die Einbindung der Ortsbeiräte solle Akzeptanz schaffen und Lösungen ermöglichen, die vor Ort mitgetragen werden. Die häufig geäußerte Frage nach der Kontrolle dürfe kein Totschlagargument sein: „Unser Zusammenleben funktioniert nicht nur über lückenlose Kontrolle. Regeln wirken, wenn sie verständlich, bekannt und mehrheitlich akzeptiert sind.“
Skepsis kam aus den Reihen der CDU. Fraktionschefin Chris Günther verwies auf bestehende Regelungen: „Wir haben kein Regelungsproblem, wir haben ein Vollzugsproblem. Notwendige Durchsetzung kann nicht stattfinden, dafür bräuchten wir mehr Personal.“
Auch der Ortsbeirat Warnemünde sprach sich im Vorfeld gegen den Antrag aus. „Mit Verboten zu arbeiten bringt erfahrungsgemäß wenig. Wir im Ortsbeirat Warnemünde/Diedrichshagen haben uns deshalb dagegen entschieden, mit der Rasenmähermethode alles zu verbieten, was Strand und Promenade betrifft“, erklärte Ortsbeiratsvorsitzender Axel Tolksdorff.
Umweltsenatorin Ute Fischer-Gäde (Bündnis 90/Die Grünen.Volt) begrüßte den Antrag grundsätzlich, gab jedoch zu bedenken, dass die wenigen Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes die Einhaltung der Verbotszonen kaum kontrollieren könnten. Auch Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger (Die Linke) begrüßte die Debatte, warnte jedoch davor, in der Bevölkerung Erwartungen zu wecken, die die Stadt letztlich nicht erfüllen könne. Zudem seien die Kosten für die Umsetzung bislang nicht im Haushalt eingeplant.
Dennoch folgte die Bürgerschaft am Ende der Argumentation der Antragsteller und beschloss das Böllerverbot für die Strände.
Vom Verbot ausdrücklich ausgenommen bleiben die öffentlichen Silvesterfeuerwerke der Hoteliers und Gastronomen, etwa in Warnemünde. Diese finden nicht im Sandstrand statt, sondern immer schon abseits davon und das soll es auch weiterhin geben.
Über den Strand hinaus blickt die Bürgerschaft auch nach Berlin. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Oberbürgermeisterin beauftragt, sich gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene für eine Änderung des Sprengstoffrechts einzusetzen. Ziel ist ein mögliches Verbot pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung – also klassischer Böller.
Mit dem Beschluss stellt Rostock die Weichen für ein ruhigeres Silvester an der Küste. Ob das neue Regelwerk in der Praxis greift, wird sich zeigen – die gesellschaftliche Debatte darüber ist in der Stadt jedoch längst angekommen.
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