Ortsbeirat lehnt Offshore-Windpark vor Warnemünde ab


17. September 2014

Der Ortsbeirat Warnemünde hatte auf seiner letzten Sitzung Stellung zum geplanten Windpark, nur sechs Kilometer vor der Küste des Ostseebades, bezogen.

Im Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms M-V (LEP) ist gerade die Nutzung der küstennahen Bereiche für Offshore-Windkraftanlagen vorgesehen. Es handelt sich um so genannte Windvorranggebiete, die, weil innerhalb der 12-Meilen-Zone, im Zuständigkeitsbereich des Landes M-V liegen. Die bisher genehmigten und in Betrieb genommenen Anlagen in der Ostsee befinden sich nahezu alle außerhalb der 12-Meilen-Zone. Die jetzt geplanten Windenergieanlagen haben eine Bauhöhe von fast 200 Metern. Zum Vergleich: Die Anlagen des Windparks Baltic 1, fünfzehn Kilometer vor dem Darß, sind nur etwa 110 Meter hoch und von der Küste aus gut sichtbar.

Hafenwirtschaft, Tourismus, Reedeflächen und natürlich der Segelsport würden nach Auffassung des Ortsbeirates erheblich eingeschränkt. Auch in Hinblick auf nationale und internationale Segelwettbewerbe oder gar eine  Olympiabewerbung spricht sich der Ortsbeirat eindeutig dagegen aus.  „Das kann für Warnemünde nicht gut sein, wir müssen uns die Ostsee bewahren“, sagt der Vorsitzende Alexander Prechtel. Ein Warnemünder stellt die Frage nach der „Sinnhaftigkeit“, denn das Land hat bereits genug Eigenenergie.

Auch der Handels- und Gewerbeverein hat sich eindeutig gegen den Aufbau eines Windenergieparks vor der Küste Warnemündes ausgesprochen. „Kein Urlauber möchte seine Ferien mit Sicht auf einen Offshore-Windpark verbringen“, sagt Vorstandsmitglied Jörg Drenkhahn.

Bildmontage: TSK


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


|