Das Amt für Verkehrsanlagen sagte schon in der Januar-Sitzung des Warnemünder Ortsbeirates zu, die Praxis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende zu prüfen.
Nach Prüfung der Rechtsabteilung und nach Festlegung durch den Oberbürgermeister, teilt das Amt jetzt mit, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt ist, wobei an den Nachweis der Dringlichkeit strenge Anforderungen zu stellen sind. Hierbei muss es sich um besondere Ausnahmefälle handeln. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sei daher restriktiv zu handhaben.
Diese Verfahrensweise wird ab dem 1. Januar 2020 angewandt. Alle Ausnahmegenehmigungen mit einem Ablaufdatum 2019 behalten bis zum 31. Dezember 2019 ihre Gültigkeit. Bei einem Gesprächstermin mit Vertretern der IHK wurde die neue Verfahrensweise besprochen. Alle Betroffenen werden mit einem gesonderten Schreiben informiert.
Foto: Archiv
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