Nur noch ausnahmsweise: Sonderparkgenehmigung für Gewerbetreibende


18. Oktober 2019

Das Amt für Verkehrsanlagen sagte schon in der Januar-Sitzung des Warnemünder Ortsbeirates zu, die Praxis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende zu prüfen.

Nach Prüfung der Rechtsabteilung und nach Festlegung durch den Oberbürgermeister, teilt das Amt jetzt mit, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt ist, wobei an den Nachweis der Dringlichkeit strenge Anforderungen zu stellen sind. Hierbei muss es sich um besondere Ausnahmefälle handeln. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sei daher restriktiv zu handhaben.

Diese Verfahrensweise wird ab dem 1. Januar 2020 angewandt. Alle Ausnahmegenehmigungen mit einem Ablaufdatum 2019 behalten bis zum 31. Dezember 2019 ihre Gültigkeit. Bei einem Gesprächstermin mit Vertretern der IHK wurde die neue Verfahrensweise besprochen. Alle Betroffenen werden mit einem gesonderten Schreiben informiert.

Foto: Archiv


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


|