November-Shutdown in MV: Gnadenfrist für Urlaubsgäste


31. Oktober 2020

Nach den am Mittwoch durch die Ministerpräsidentenkonferenz einstimmig gefassten Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie  mit vielen Einschränkungen im persönlichen Leben (DWM berichtete) hat die Landesregierung in Schwerin konkretisiert und am späten Freitagabend die aktuelle Verordnung vorgestellt. Das Pamphlet soll in Kürze auf der Webseite der Landesregierung MV veröffentlicht werden. Die Idee des „Wellenbrechers“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sei, alle Kontakte massiv zu reduzieren: „Umso besser wir jetzt im November die Welle brechen, desto mehr ist im Dezember wieder möglich.“

Es bleibt dabei, dass touristische Übernachtungen vorerst generell untersagt sind: „Der Tourismusstopp gilt vom 2. bis 30. November in ganz Deutschland“, erklärte Schwesig. Ab dem 2. November dürfen danach keine neuen Gäste ins Land. Das gilt auch für Buchungen jüngeren Datums. Gäste, die am Freitag noch kurzfristig gebucht haben, müssen das Land am Montag wieder verlassen. Eine Art Gnadenfrist gibt es für alle, die bis Freitag bereits angereist waren: Sie müssen bis spätestens Donnerstag (5. November) wieder abreisen.

Tagestouristen und Tagesgäste sind ab Montag ebenfalls nicht mehr willkommen. Familienbesuche aus anderen Bundesländern sind nur noch im engsten Kreis möglich – zur Kernfamilie zählen Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kinder und Lebenspartner. Entfernte Familienmitglieder oder gar Freunde dürfen vorerst nicht nach MV kommen. „Lieber im November verzichten und dann den Dezember wieder für Familienbesuche nutzen“, so die Durchhalteparole der Ministerpräsidentin. Was besondere familiäre Ereignisse, wie Trauungen oder Beisetzungen betrifft, wurde auf maximal zehn Personen bei Eheschließungen und 20 bei Trauerfeiern begrenzt.

Ergänzend zur beschlossenen Schließung von Freizeiteinrichtungen hat die Landeregierung auch hier nochmal erweitert: Ab Montag müssen neben Kinos, Theatern und Konzerthäusern auch Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen schließen. Spezialmärkte wie Floh- und Trödelmärkte finden im November nicht statt. Das Verbot gilt auch für Herbstmärkte. Die Außenbereiche der Zoos und Tierparks dürfen geöffnet bleiben.

Anders als beim Frühjahrs-Shutdown  sollen Kinder und Jugendliche nicht wieder die Leidtragenden sein und es werden ihnen mehr Freiheiten eingeräumt. Sie dürfen Kids bis zu 18 Jahren in ihren Vereinen, Tanzschulen und Schwimmbädern auch weiterhin trainieren. Oberste Priorität hat jedoch, dass der Schul- und Kitabetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. Deshalb obliegt die endgültige Entscheidung den Landkreise und kreisfreien Städten. Sie müssen das Risiko gemeinsam mit den Gesundheitsämtern abschätzen und bewerten. Öffentliche Spielplätze sind von den Schließungen nicht betroffen.

Was die angekündigten Hilfen für die gebeutelte Freizeit- und Gastronomiebranche betrifft, gibt es keine Neuigkeiten. Der Bundesfinanzminister hatte angekündigt, alle betroffenen Solo-Selbständigen und Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern mit 75 Prozent des Umsatzes aus dem November des vergangenen Jahres zu entschädigen. Darüber hinaus hatte der Schweriner Landtag am Donnerstag für Gastronomiebetriebe weitere fünf Prozent oben drauf beschlossen. Wie die Ministerpräsidentin erklärte, sei der Wirtschaftsminister des Landes, Harry Glawe, diesbezüglich im Austausch mit dem Bund.

Foto: Taslair


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