November-Shutdown – das sind die Regeln für MV


29. Oktober 2020

Es war zu erwarten, doch jetzt ist es amtlich: Ab dem 2. November wird das öffentliche Leben in ganz Deutschland erneut heruntergefahren. Grund sind die unaufhaltsam steigenden Infektionszahlen, die auch vor Mecklenburg-Vorpommern nicht haltgemacht haben. Wir haben bundesweit zwar noch immer die wenigsten Ansteckungen, mit dem Kreis Vorpommern-Greifswald aber auch unser erstes Corona-Risikogebiet. Um die Pandemie in den Griff zu bekommen, müsse ein „Wellenbrecher“ her – da waren sich Kanzlerin Angela Merkel und die 16 Länderchefs gestern einig. „Ziel ist es, mit harten Regelungen jetzt die Kontakte nachhaltig einzuschränken, um Weihnachten zu retten“, begründete MVs Ministerpräsidentin Manuela Schwesig den November-Shutdown.

Die beschlossenen Restriktionen betreffen nahezu alle Bereiche: Danach sind touristische Reisen vorerst generell untersagt. Das gilt für Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Appartements gleichermaßen. Auch Tagestouristen aus anderen Bundesländern sollen nicht mehr einreisen dürfen. Tagesausflüge innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns sind zwar erlaubt, sollten aber unterbunden werden. Genauso verhält es sich mit Reisen zu Verwandten, denn: „Nicht alles, was erlaubt ist, sollte auch gemacht werden“, mahnte Schwesig.

Restaurants, Cafés und Bars sind bis Ende November ebenfalls geschlossen. Einzig Außerhaus-Verkauf, Lieferdienste und Kantinen dürfen betrieben werden. Nicht öffnen dürfen auch Freizeiteinrichtungen, wie Kinos, Theater, Museen, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen oder Fitnesscenter. Außerdem sind ab Montag private Treffen nur noch mit Angehörigen eines zweiten Hausstandes – das sind die Personen die in einer Wohnung leben – bei maximal zehn Personen erlaubt. Zuwiderhandlungen, auch das machte die Ministerpräsidentin unmissverständlich klar, werden mit Bußgeldern belegt.

Sportler müssen sich darauf einstellen, dass vorerst nur noch Individualsportarten wie Walking, Joggen oder Radfahren mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Hausstand möglich sind. Alle Veranstaltungen im Profisport finden ohne Zuschauer als Geisterspiele statt.

Auf der Habenseite steht, dass sämtliche Geschäfte geöffnet bleiben. Hier gilt jedoch die Einschränkung, dass pro zehn Quadratmeter Ladenfläche nur ein Kunde reindarf.

Weiterarbeiten dürfen auch Friseure, medizinische Fußpflege, Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden. Kosmetikstudios bleiben dagegen zu.

Auch Kitas, Schulen, Universitäten und Bibliotheken bleiben prinzipiell geöffnet. Hier kommt es erst dann zu Einschränkungen, wenn es konkrete Corona-Infektionen gibt.

Erlaubt sind auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen. Natürlich unter Auflagen.

Gottesdienste dürfen ebenfalls stattfinden.

Die Regelungen gelten vorerst bis Ende November. Für alle von den Einschränkungen betroffenen Unternehmen hat die Bundesregierung großzügige Ausfallentschädigungen angekündigt. Man darf gespannt sein, wie diese in der Praxis umgesetzt werden. Nach 14 Tagen wollen sich Kanzlerin und Ministerpräsidenten erneut abstimmen und über mögliche Korrekturen beraten.

Foto (Archiv): Talsair

 


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


|