Noch rechtzeitig zum Ferienstart: MV öffnet sich weiter


09. Juni 2020

Die sich weiter freundlich entwickelnden Ansteckungszahlen im Land sind Anlass für weitere Lockerungen der Corona-bedingten Restriktionen ab dem 15. Juni. Das für den Tourismus Wichtigste gleich vorweg: Die 60-Prozent-Kapazitätsgrenze fällt weg. Das gilt für alle Hotels, Pensionen, Vermieter von Appartements und Ferienwohnungen, aber auch für Campingplätze im Land. Noch nicht willkommen in Mecklenburg-Vorpommern bleiben hingegen Tagestouristen und internationale Gäste.

Bars und Kneipen dürfen ab dem 15. Juni ebenfalls wieder öffnen, und zwar bis Mitternacht. Wichtig auch hier, die Einhaltung der geltenden Vorschriften in Bezug auf Abstand und Hygiene. Noch nicht von den Lockerungen betroffen sind hingegen Diskotheken und Clubs. Hier sei das Ansteckungsrisiko noch zu groß.

Was hat das Kabinett in Schwerin außerdem beschlossen? „Wichtig, auch im Hinblick auf die Öffnung von Gastronomie und Tourismus ist die Gewährleistung des Ferienhorts für sechs Stunden täglich“, sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die sich optimistisch zeigt, das auch umsetzen zu können. Sie geht sogar noch einen Schritt weiter und bietet allen Eltern, die im Sommer arbeiten müssen an, einen Antrag auf zehnstündige Hortbetreuung zu stellen – vorausgesetzt, die vorhandenen Kapazitäten lassen das auch zu. Die Kostenübernahme für die Mehrstunden erfolge durch das Land.    

Theater und Konzertsäle dürfen unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes schon zum Wochenende wieder aufmachen. Gefragt seien jetzt allerdings kleine aber feine Formate, so wie beispielsweise das Eröffnungskonzert der Festspiele MV am Sonnabend.

Kontaktlose Sportarten, wie Tischtennis oder Reiten können wieder ihre Wettkämpfe austragen – ohne Publikum zwar, aber immerhin. Auch Wellness-Einrichtungen, Saunen sowie Hallen- und Spaßbäder ziehen nach und werden unter Einhaltung besonderer Hygieneregeln geöffnet.

Die Eventbranche profitiert ebenfalls von den jüngsten Lockerungen: So sind ab Montag Veranstaltungen im Innenbereich mit maximal 100 und im Außenbereich mit höchstens 300 Personen zulässig. Bei Familienfeiern gibt es nur eine maßvolle Erhöhung und es dürfen immerhin 50 Menschen aufeinandertreffen.

Diese Lockerungen gelten vorerst bis zum 30. Juni und sollen dann hinsichtlich ihrer Auswirkungen erneut auf den Prüfstand gestellt werden, um gegebenenfalls weitere Öffnungen beschließen zu können.

Foto: Taslair


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