Neue Corona-Regeln für MV


27. Januar 2022

Gerade noch rechtzeitig zum Start in die Winterferien tritt heute in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Corona-Landesverordnung in Kraft. Beschlossen wurden Lockerungen für die Kulturbranche, den nicht vereinsbasierenden Sport und bei der Corona-Testpflicht. Für die Gastronomie wurden die Corona-Regeln hingegen wieder verschärft.

Ab sofort dürfen Museen, Theater, Kinos, Tanzschulen und feste Sportgruppe, die keinem Verein angeschlossen sind, wie Yoga- oder Tanzkurse, auch dann geöffnet bleiben, wenn die Corona-Ampel des Landes „Rot“ anzeigt. In diesem Fall gilt die 2G+ Regel, die FFP2-Maskenpflicht und eine maximale Auslastung von 30 Prozent oder 200 Personen.

Für die Gastronomie wurden die Regeln dahingehend verschärft, dass auch bei Corona-Warnstufe „Gelb“ 2G+ statt 2G gilt. Für nicht Geimpfte oder Genese bleibt der Restaurantbesuch damit tabu.

Für Geimpfte und Genesene hat die ausgeweitete 2G+ Regel hingegen kaum Auswirkungen, denn die Testpflicht wurde gleichzeitig gelockert. Neben Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (Geboosterte), müssen sich auch doppelt Geimpfte ab 14 bis 90 Tage nach dem Erhalt der zweiten Impfung und Genesene vom 28. bis 90. Tag ab dem positiven Testergebnis, überall dort, wo 2G+ gilt, nicht mehr testen lassen. Das Gesundheitsministerium erklärt dazu, dass es schwer zu vermitteln sei, weshalb jemand als enge Kontaktperson eines Corona-Infizierten zwar nicht in die Quarantäne muss, beim Restaurantbesuch trotz eines Geimpft- oder Genesenen-Status einen zusätzlichen Negativtest benötigt.

Die Corona-Ampel des Landes Mecklenburg-Vorpommern zeigt aktuell auf „Orange“.

Foto: DMEPhotography (iStock by Getty images)


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