Neue Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern: Mehr Flexibilität ab 15. März 2025


14. Februar 2025

Mecklenburg-Vorpommern passt seine Bäderregelung an: Wie Wirtschaftsminister Wolfgang Blank beim Neujahrsempfang der Tourismuswirtschaft im Warnemünder Hotel Neptun verkündete, tritt am 15. März 2025 eine erweiterte und flexiblere Öffnungszeitenregelung in Kraft. Die neue Verordnung soll dem Tourismus im Land zugutekommen und mit den Regelungen in Schleswig-Holstein gleichziehen.

Längere Saison, erweiterte Öffnungszeiten

Der Saisonöffnungszeitraum für touristisch geprägte Orte beginnt künftig bereits am 15. März und endet am 31. Oktober, dem Reformationstag. Zudem wird es zusätzliche verkaufsoffene Tage rund um die Weihnachtszeit geben. Vom 17. Dezember bis zum 8. Januar dürfen Geschäfte in den 76 ausgewählten Orten und Ortsteilen an Sonntagen wie dem 4. Advent, den Sonntagen nach Weihnachten und Neujahr sowie erstmals auch am 2. Weihnachtstag und Neujahr öffnen.

Reaktion auf Wettbewerbsnachteile

Der Impuls zur Anpassung kam aus dem Wettbewerb mit Schleswig-Holstein und Polen. Dort profitierten Händler während der Feiertage von einer liberaleren Regelung, während in MV die Geschäfte an den Feiertagssonntagen geschlossen blieben. „Wir wollen den Wettbewerbsnachteil, der besonders den Tourismus betrifft, heilen. Viele Gäste möchten gerade an den Ferienwochenenden shoppen“, erklärt Blank.

IHK begrüßt, Gewerkschaft ver.di kritisiert

Die geplanten Änderungen stoßen in der Wirtschaft auf positive Resonanz. „Es ist gut, dass Minister Blank die Regelung auf die Zielgerade bringt und wir uns endlich an Schleswig-Holstein angleichen“, sagt Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock. Besonders für Unternehmen in touristischen Hotspots sei die Ausweitung eine wirtschaftliche Erleichterung.

Die Gewerkschaft ver.di hingegen zeigt sich kritisch und hat bereits rechtliche Schritte angekündigt. Sie befürchtet eine weitere Belastung der Beschäftigten im Einzelhandel. Das Wirtschaftsministerium sieht dem gelassen entgegen: „Es bleibt abzuwarten, ob tatsächlich geklagt wird.“

Hoffnung und Planungssicherheit für die Betriebe

Für die Gewerbetreibenden in Warnemünde ist die Neuregelung ein positives Signal. „Wir freuen uns über die zusätzlichen Öffnungsmöglichkeiten. Gerade in der Weihnachts- und Silvesterzeit erwarten wir nun mehr Besucher und Umsätze“, so eine Einzelhändlerin. Die Unternehmer hoffen auf eine zügige Verkündung der neuen Verordnung, um rechtzeitig für die Oster- und Hauptsaison planen zu können.

Das Kabinett wird sich zeitnah mit der neuen Bäderregelung befassen. Ob und wie die angekündigte Klage von ver.di Einfluss auf den Zeitplan nimmt, bleibt abzuwarten.


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


Tobias Eberhardt - 14.02.2025 um 21:24 Uhr
Alles mach ich ja mit aber dass Man jetzt nicht am 1.2. Weihnachtsfeiertag zulässt ist ja schon Frechheit man hat da gar nicht aufzumachen Die Leute wollen wenigstens einmal in Jahr mit der Familie Zusammensetzen Vereiniges dazu die jetzt immer 2 Weihnachtsfeiertage frei hatten müssen dann beide Tage arbeiten Heiligabend sind 2. Feuer Feiertag ich finds nicht in Ordnung das Angepasste hat es besprochen habt was kommen soll das kann ja kommen
|