Mecklenburg-Vorpommern stellt die Weichen für eine wirtschaftsfreundliche Neuregelung der Ladenöffnungszeiten in touristischen Regionen. Das Kabinett hat gestern die neue Öffnungszeitenverordnung verabschiedet, die ab dem 15. März 2025 in Kraft tritt. Sie ersetzt die bisherige Bäderverkaufsverordnung und bietet Geschäften in ausgewählten Tourismusorten mehr Spielraum für Sonntagsöffnungen.
„Mit der neuen Regelung stärken wir das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und sorgen für Chancengleichheit mit unseren Nachbarn an der Küste. Offene Türen und belebte Einkaufsstraßen, davon profitieren unsere Gäste und unsere Wirtschaft“, betont Wirtschaftsminister Wolfgang Blank die Bedeutung der Neuregelung:
Ein zentraler Punkt der neuen Verordnung ist die Anpassung der Sonderöffnungen an Schleswig-Holstein. Dabei wurden zwei Hauptphasen definiert: die Sommersaison vom 15. März bis 31. Oktober und die Wintersaison vom 17. Dezember bis 8. Januar.
Durch diese einheitlichen Zeiträume erhalten die betroffenen Regionen mehr Planungssicherheit und bessere wirtschaftliche Perspektiven.
Die neue Regelung kommt zunächst allen Orten zugute, die bereits von der bisherigen Bäderregelung erfasst wurden, so auch Warnemünde. Zudem können zukünftig weitere Gemeinden mit hohem Tourismusaufkommen sowie Welterbestädte und anerkannte Kurorte von der Verordnung profitieren.
Mit dieser Anpassung setzt Mecklenburg-Vorpommern ein deutliches Signal für eine tourismusfreundliche Wirtschaftspolitik und schafft eine Grundlage für eine nachhaltige Stärkung der lokalen Unternehmen.
Hintergrund: Die bisherige Bäderregelung regelte die Sonntagsöffnungen für touristische Orte, stieß aber aufgrund der strengeren Einschränkungen im Vergleich zu Schleswig-Holstein immer wieder auf Kritik. Die Neuregelung bringt nun eine deutliche Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen.
Mit der neuen Öffnungszeitenverordnung wird die Region als attraktives Reiseziel weiter gestärkt – zum Vorteil für Touristen, Einheimische und lokale Unternehmer gleichermaßen.
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