Anpassung der Strandsatzung für Warnemünde


21. Februar 2025

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde hat die bestehende Strandsatzung vom November 2021 in mehreren Punkten angepasst, um Aktualität, Rechtskonformität und den Schutz sensibler Naturräume sicherzustellen. Diese Änderungen basieren auf einer routinemäßigen Prüfung sowie einem Antrag des Ortsbeirates Warnemünde/Diedrichshagen aus dem Herbst 2023. Die Beschlussvorlage wurde durch Sachgebietsleiterin Denise Johannßon in der jüngsten Ortsbeiratssitzung vorgestellt.

Zeitliche Einschränkungen für Hunde am Strand

Ein wesentlicher Punkt der neuen Satzung betrifft das Mitführen von Hunden an bestimmten Strandabschnitten. Auf Wunsch des Ortsbeirats wird der Zugang mit Hunden an den Aufgängen 29 bis 31 künftig zeitlich reglementiert. Vierbeiner sind hier ab sofort nur noch zwischen 21 und 9 Uhr erlaubt. Die Maßnahme soll für ein geordnetes Miteinander zwischen Badegästen und Hundebesitzern sorgen.

Neue Regelungen für Drohnen am Strand

Bislang war für das Fliegen von Drohnen am Strand ein Antrag bei der Tourismuszentrale erforderlich. Laut Innenministerium darf die Kommune jedoch lediglich das Starten und Landen reglementieren, nicht aber das Überfliegen. Für Letzteres ist die Luftfahrtbehörde zuständig. Entsprechend wird die Satzung an die rechtlichen Vorgaben angepasst.

Klarstellungen bei Fahrrädern und Zelten

Klarheit schafft die überarbeitete Satzung auch in Bezug auf Fahrräder und Zelte. Die Mitnahme von Fahrrädern an den Badestrand sowie das Aufstellen von Zelten – beides ist am Strand verboten – werden präzisiert, um Missverständnisse zu vermeiden und die Sicherheit der Badegäste zu gewährleisten.

Einheitliche Strandnummerierung

Ein Schritt zur besseren Orientierung ist die einheitliche Durchnummerierung der Strandblöcke und Strandzugänge in den Bereichen Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide.

Änderungen für Reiter und Kitesurfer

Besondere Anpassungen ergeben sich für Reiter und Kitesurfer. Damit folgt die Tourismuszentrale einer naturschutzfachlichen Anpassung des Europäischen Parlaments zu „Natura 2000 FFH Gebieten“, einem EU-weiten Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten, welches das Naturschutzgebiet Stoltera, westlich ab dem Strandaufgang 28, einschließt:

Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April ist das Strandreiten mit Sondererlaubnis ausschließlich über Strandaufgang 28 in östlicher Richtung bis Höhe Strandaufgang 11 gestattet.

Der beliebte Einstieg auf Höhe Wilhelmshöhe entfällt vollständig. Die strengen Auflagen der EU-Wiederherstellungsverordnung sowie artenschutzrechtliche Gründe verhindern eine weitere Nutzung dieses Bereichs.

Einschränkungen für Feuerstellen

Im Zuge der EU-Vorgaben werden auch die Feuerstellen im Naturschutzgebiet westlich des Aufgangs 28 entfernt. Neue, ausgewiesene Grill- und Feuerbereiche befinden sich zukünftig östlich von Strandzugang 28 und westlich von Aufgang 27.

Diskussionen um den Weststrand

Viel Kritik gab es vor allem von Einheimischen wegen des aktuellen Zustands am Weststrand. „Wegen der vielen Steine müsste der Titel ‚Strand‘ eigentlich aberkannt werden“, forderte Ortsbeiratsmitglied und Diedrichshäger Thomas Schneider. Die Tourismuszentrale betonte jedoch, dass der Bereich dem höchsten Schutzstandard unterliegt und keine Sandaufspülungen erlaubt seien: „Uns sind die Hände gebunden, denn das Schutzgebiet ist unumstößlich. Wir dürfen hier nichts machen!“, betonte Denise Johannßon.

„Wir müssen uns nicht wundern, dass Warnemünde im Ranking der Seebäder zwischen Ahlbeck und Poel immer weiter nach unten durchgereicht wird. Ich glaube nicht, dass der Tourismus anderswo nicht mit den gleichen harten Bandagen bekämpft wird“, kritisierte Mathias Ehlers vom Umweltausschuss. Der Sand würde vielmehr dorthin geschoben, wo er gebraucht wird. „Mit gesundem Menschenverstand ist nicht nachvollziehbar, was uns gesetzlich vorgegeben wird“, betonte auch Thomas Schneider.

Regelungen für FKK- und Textilstrände

Auf Wunsch der Rostocker Strandvögte wird in der neuen Satzung die Nutzung von FKK-Stränden klar definiert. Der Aufenthalt in diesen Bereichen ist ausschließlich untextilierten Badegästen gestattet. Reine FKK-Strände befinden sich zwischen den Aufgängen 18 und 24. Ab dem Zugang 25 bis 40 wird die Strandnutzung gemischt. Eine mögliche Ausweisung weiterer klassischer Textilstrandabschnitte in Diedrichshagen wird geprüft.

Ausblick

Der Ortsbeirat verabschiedete einstimmig einen Änderungsantrag zum geplanten Verbot des Kitesurfens in den betroffenen Schutzgebieten. Damit mochte sich schlussendlich niemand abfinden. Die abschließende Beschlussfassung ist für die Sitzung der Rostocker Bürgerschaft am 26. Februar 2025 vorgesehen. Nur so kann der pünktliche Saisonstart zum 1. April gewährleistet werden.

 


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Astrid - 26.02.2025 um 11:02 Uhr
Deutschland, deine B?rokratie treibt dich noch in den völligen Ruin. Verbote, wohin das Auge schaut.
Stellt doch bitte noch wie in Boltenhagen alle 20 m große Verbotstafeln auf, dann wird es bald ruhig bei euch.
Schade, ich dachte viele Jahre, Warnemünde ist anders.
Tina66 - 22.02.2025 um 15:17 Uhr
Einige Hundebesitzer können sich auch leider nicht benehmen, weder am Strand, auf der Promenade oder in den Ferienwohnungen. Bin selbst Hundebesitzer und hab es selbst miterlebt, wer sich nicht an Regeln hält, muss mit Konsequenzen leben, selbst Ferienwohnungen mit Hund, werden immer weniger, zum Leidtragen aller Hundebesitzer. Ich kann Rügen empfehlen, da sind Hundebesitzer willkommen.
Ilona - 22.02.2025 um 13:46 Uhr
Schade das Hunde so ausgeschlossen werden, denn die sind sauberer und benehmen sich anständiger als manch ein Mensch. Für mich hat sich damit Warnemünde erledigt und ich bin (leider) kein Hundebesitzer mehr
Peter Kleczka - 22.02.2025 um 11:45 Uhr
Lieber Ortsbeirat, wir finden es traurig was aus Warnemünde geworden ist.Verantwortungsvollen Naturliebhaber,wie Reitern und Hundebesitzern wird die Grundlage für Ihr Hobby genommen.Radfährer hingegen dürfen weiterhin den Küstenwald,die Promenade und die Parkstrasse als Rennstrecke missbrauchen.Haben Sie schon einmal versucht mit Hund vom Hotel Stolteraa bis zur Wilhelmshöhe zu laufen ohne fast angefahren zu werden.Und der sichere Weg am Strand soll nun auch nicht mehr zu Stoßzeiten möglich sein.Probleme löst man nicht über immer mehr Verbote zu Lasten von Minderheiten. Wo ist denn bitteschön das weltoffene,moderne und tolerante Warnemünde???
Jacqueline Reinhardt - 22.02.2025 um 07:19 Uhr
Hunde und Hundebesitzer werden wie der letzte Dreck behandelt...sorry,aber sowas regt mich derart auf.Da könnt ihr gleich die Hundestrände abschaffen und ich hoffe die Touristen setzen der Bösartigkeit ein Ende und fahren nicht mehr nach Warnemünde!
LISA - 21.02.2025 um 22:50 Uhr
Ich finde es traurig das Hunde so sehr ausgeschlossen werden, wieso dürfen Hunde nicht mit am Strand Wir Hundebesitzer verhalten uns sauberer als die normalen Badegäste am Strand und werden so dermaßen ausgeschlossen mit unseren Lieblingen , es lohnt sich bald nicht mehr nach Warnemünde zu kommen. Traurig
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