Mit diesen Corona-Einschränkungen startet MV ins neue Jahr


06. Januar 2021

Das Corona-Jahr 2020 ist wie erwartet nahtlos in das Corona-Jahr 2021 übergegangen. Gestern war es wieder soweit: Die 16 Länderpräsidenten schlossen sich mit der Bundeskanzlerin kurz, um über die weitere Vorgehensweise zur Bekämpfung der Pandemie zu besprechen. Einhellig wurde beschlossen, die seit Mitte Dezember geltenden Einschnitte nochmals zu verlänger und sogar noch zu verschärfen – vorerst bis Ende Januar. Am 25. Januar will sich die Runde erneut abstimmen, wie es ab Februar weitergeht.

Die Infektionszahlen in Deutschland seien weiterhin viel zu hoch. Darüber hinaus hätten viele Experten deutlich gemacht, dass die Gefahren aus der in England aufgetretenen Mutation noch gar nicht abzuschätzen seien. „Auch wenn die Lage in Mecklenburg-Vorpommern lange nicht so schwierig ist, wie in anderen Bundesländern – insbesondere Sachsen und Thüringen – müssen wir unsere Infektionszahlen sehr ernst nehmen. Zudem können wir diese nicht vollständig einschätzen, weil sich die Effekte von Weihnachten und Silvester noch nicht abgebildet haben“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Pressekonferenz nach der virtuellen Bund-Länder-Konferenz.

MV hat mittlerweile eine Sieben-Tage-Inzidenz von 96 erreicht und folgendes wurde beschlossen:

Die bisher geltenden Einschränkungen mit weitgehenden Schließungen im Einzelhandel, Tourismus, Gastronomie- und Freizeitbereich haben vorerst bis zum 31. Januar Bestand. Auch die bereits beschlossenen Schutzstandards in Alten- und Pflegeheimen mit ständiger Testpflicht für Bewohner und Personal gelten weiterhin.

Verschärft werden dagegen die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Der eigene Hausstand darf danach nur noch einen Gast treffen. Das muss nicht immer dieselbe Person sein. Mit dieser Regelung will man an die erfolgreich umgesetzte Strategie aus dem Frühjahr anknüpfen.

Kantinen und Betriebsrestaurants werden geschlossen, wo immer es die Arbeitsabläufe zulassen. Möglich sein soll auch weiterhin der Außer-Haus -Verkauf von Speisen und Getränken.

Arbeitgeber werden gebeten, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken und vorerst nicht wieder zurückzuholen.

Kitas und Grundschulen bis zur 6. Klasse bleiben geöffnet. Wann immer es möglich ist, sollten die Kinder jedoch zu Hause betreut werden. Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben. Ab der siebten Klasse gibt es Distanzunterricht. Eine Sonderregelung wurde für die Abschlussklassen 10 und 12 sowie die Abschlussjahrgänge an den Berufsschulen getroffen. Damit diese sich adäquat auf ihre Prüfungen vorbereiten können, werden sie ab der kommenden Woche wieder zurück in den Präsenzunterricht geholt.

Jedes Elternteil soll zehn zusätzliche Kinder-Krankentage und das entsprechende Kinder-Krankengeld für die Betreuung der Kinder zu Hause erhalten. Für Alleinerziehende gelten 20 Tage.

Ab einer Inzidenz von 200 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten zudem Ausgangsbeschränkungen. In betroffenen Landkreisen und Kommunen darf man sich dann nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um die eigene Wohnung bewegen. Das wird so bereits in Sachsen umgesetzt und ist auch anderswo in der Diskussion. In Mecklenburg-Vorpommern sei die Einführung bislang nicht notwendig, weil es derzeit keine Region mit einer so hohen Inzidenz gäbe.

Das Robert Koch-Institut ist jetzt angehalten, insbesondere die Eigenschaften der neuen Mutationen des Coronavirus zu prüfen. Darüber hinaus soll die Bundespolizei die Einreisebeschränkungen streng kontrollieren. „Wir müssen alles dafür tun, dass die neuartige Mutation nicht in Deutschland eingetragen wird“, mahnte Schwesig.

Bis ausreichend Impfstoff zur Verfügung stünde, müsse man sich durch geeignete Maßnahmen vor Infektionen schützen. Der Impfstoff gelte als „Licht am Ende des Tunnels“. Wichtig sei aber, dass die Produktion deutlich erhöht würde. MV könnte das Doppelte an Impfdosen verimpfen, wenn mehr da wäre. Zugesichert wurde von Seiten der Bundesregierung, dass ab dem zweiten Quartal 2021 deutlich mehr Impfstoff zur Verfügung stünde. Ab dem 12.1. werden die Impfzentren in MV auch für Menschen ab 80 Jahren, die zu Hause wohnen, geöffnet sein. Betroffene sollen vorab angeschrieben werden.

Noch heute sollen die beschlossenen Maßnahmen den Fraktionen im Landtag vorgelegt werden, der am Donnerstag darüber beraten will. Am Freitag soll die neue Landesverordnung verabschiedet werden. 

Update 9. Januar 2021: Nah dem gestrigen MV-Gipfel hat die Landesregierung die neuen Corona-Regeln festgelegt. Diese gelten ab morgen, Sonntag, 10. Januar 2021 und weichen in einigen Punkten von den Vorgaben der Bundesregierung ab.

Die Kontaktbeschränkung im privaten Bereich, wonach sich ein Hausstand nur noch mit maximal einer weiteren Person treffen darf, bezieht sich nicht auf Kinder unter zwölf Jahren. Außerdem spielt es keine Rolle, ob eine Familie eine Person besucht oder umgekehrt. Die Einschränkungen gelten sowohl in Privatwohnungen, als auch im öffentlichen Raum.

Bei den Ausgangsbeschränkungen ab einer 200er Inzidenz gilt, dass sich der 15-Kilometer-Radius auf die eigene Wohnung bezieht. Diese werde als Mittepunkt herangezogen und nicht die Außengrenze der Gemeinde. Fahrten zur Arbeitsstelle seien auch weiterhin möglich. Außerdem soll in Hochrisikogebieten zwischen 21 und 6 Uhr eine Ausgangssperre gelten. Kitas und Schulen werden ab 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen geschlossen und auch die Notbetreuung eingeschränkt. Ausgenommen davon sind die Abschlussklassen.

Für die Quarantäne gilt, dass Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns, die aus Risikogebieten einreisen, wieder zwei Negativtests benötigen um eine zehntägige Isolation zu verkürzen: den ersten nach der Einreise und einen zweiten nach frühestens fünf Tagen.

Für Alten- und Pflegeheime gilt, dass bei einer Inzidenz unter 50 drei Besuche pro Woche möglich sind. Steigen die Infektionszahlen an, werden die möglichen Besuche deutlich eingeschränkt. Ab einer Inzidenz von 100 darf nur noch eine feste Person maximal einmal pro Woche zu Besuch kommen.


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