Ab sofort: Erweiterte Maskenpflicht am Alten Strom


05. Januar 2021

Seit dem 11. Dezember gilt die Maskenpflicht in Teilen von Warnemünde und der Innenstadt auch unter freiem Himmel. Ab sofort gilt diese ganztags ohne zeitliche Einschränkung. Im Ostseebad ist von dieser Verschärfung die Straße Am Strom – oberer und unterer Verlauf – ab dem Personenbahnhof Warnemünde betroffen. 

Geregelt ist das in einer aktualisierten Allgemeinverfügung, die den aktuell geltenden landesweit gültigen Regelungen Rechnung trägt, heißt es aus der Stadtverwaltung. Auch wenn die Stadt Rostock mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von derzeit 40,2 noch relativ gut dastehe, sei man angesichts der landesweiten Erreichung des Wertes von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu definieren.

In der Rostocker Innenstadt sind der Gehweg Lange Straße ab Kreuzung Kuhstraße bis Faule Grube in Ost-West-Richtung, die Kuhstraße, Pädagogienstraße, Breite Straße, Eselföterstraße, Faule Grube,  Kröpeliner Straße ab Kröpeliner Tor bis Neuer Markt, der Universitätsplatz und die Rungestraße ab Kreuzung Kröpeliner Straße bis Kreuzung Rostocker Heide von der Open Air Maskenpflicht betroffen.

Es bleibt dabei, dass lediglich Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, von der Maskenpflicht befreit sind. Eine ärztliche Bescheinigung zum Nachweis sollte mitgeführt werden. Das Abnehmen des Mund-Nase-Schutzes ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern nur dann zulässig, wenn es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.

Auch der Ausschank von alkoholischen Getränken bleibt im gesamten Stadtgebiet untersagt.


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