In der vergangenen Woche berichteten wir über Pläne des Inhabers, das Ortsteilzentrum Diedrichshagen erweitern zu wollen (DWM berichtete). Das zuständige Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft blieb eine Stellungnahme zunächst schuldig, reagierte dann aber doch noch:
Die im September 2020 beantragte Bebauungsplanänderung wurde bereits im November 2020 abgelehnt, informiert das Stadtplanungsamt. Begründet wird die Ablehnung damit, dass die bauliche Erweiterung des Ortsteilszentrums nur für die Nutzungen Hotel und Wohnen vorgesehen sein soll. Diese entsprechen nicht der eigentlich geplanten Funktion eines Ortsteilzentrums. Sie beinhalten auch keine notwendige funktionelle Ergänzung zum Vorhandenen. „Der Standort im Zentrum Diedrichshagens war und ist nicht als Wohnungsbaustandort konzipiert“, führt das Amt aus. Stadtplanungsrechtlich werde ein Erweiterungsbau als rechtlich nicht zulässig bewertet. Ein Rechtsanspruch auf Bebauungsplanänderung bestehe nicht.
Offenbar wünschen die Stadtplaner auch kein Betreutes Wohnen am Standort denn nur die Erweiterung des Servicewohnens von Marion Menne war ausschlaggebend für den Wunsch nach einem Erweiterungsbau. „Schade, dass es nicht zu einem persönlichen Gespräch gekommen ist“, bedauert Investor Christian Scheil. Seinen Optimismus will er auch in dieser Sache beibehalten und einfach abwarten.
Foto: Aparthotel Strandhafer
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