MV bleibt bei zaghaften Öffnungsschritten


19. Mai 2021

Auf der gestrigen Kabinettssitzung hat sich die Landesregierung in Schwerin angesichts sinkender Infektionszahlen auf weitere vorsichtige Lockerungen verständigt. Allerdings, so betonte der stellvertretende Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Harry Glawe, sei es wichtig auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.

Schon ab morgen sind wieder private Treffen von zwei Haushalten – egal, wie viele Personen – möglich. Diese Lockerung der Kontaktbeschränkungen wurde im Hinblick auf die bevorstehende Gastronomieöffnung am 23. Mai vorgenommen. Ausschließlich für den Innenbereich müssen hier ab Pfingstsonntag zuvor Plätze reserviert und ein tagesaktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. In Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen dürfen dann maximal zehn Personen an einem Tisch sitzen. Nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahren und vollständig Geimpfte sowie Genesene. Auch Klubs dürfen ab Sonntag wieder öffnen. Tanzen bleibt jedoch untersagt.

Ebenfalls ab morgen dürfen Dauercamper und Bootsbesitzer mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wieder ihr Refugium nutzen und dort übernachten. Ab dem 7. Juni öffnet der Tourismus innerhalb MVs. Auch Dauercamper, Zweitwohnungsbesitzer und Bootsbesitzer mit festem Liegeplatz in MV dürfen dann einreisen. Ab dem 14. Juni werden wieder Übernachtungsgäste aus ganz Deutschland in MV willkommen geheißen.

Kantinen und auch Autokinos dürfen ab morgen, 20. Mai, ebenfalls öffnen.

Grünes Licht gab das Kabinett auch für ein Modellprojekt im Profisport: Das Aufstiegsspiel des FC Hansa Rostock gegen den VfB Lübeck im Ostseestadion darf mit 7.500 Zuschauern stattfinden. Unter Vorlage geeigneter Schutz- und Hygienekonzepte, wie Glawe betonte. Lockerungen für den Breitensport gab es dagegen vorerst keine.

Der Einzelhandel öffnet landesweit erst am Dienstag nach Pfingsten und dann darf sogar ohne Tests geshoppt werden. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin.

Körpernahe Dienstleistungen dürfen ebenfalls ab dem 25. Mai in Anspruch genommen werden, allerdings bleibt es dabei, dass auch hier ein tagesaktueller Negativtest vorzulegen ist.

Weitere Lockerungen sollen erst am 31. Mai verkündet werden – bei weiter sinkenden Infektionszahlen eventuell auch schon früher.


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