Kommunalaufsicht bestätigt Kurabgabepflicht für Wohnmobile


15. August 2018

Der Hansestadt Rostock gehen seit Jahren fünfstellige Beträge, fällig aus der abzuführenden Kurabgabe durch Wohnmobilurlauber, verloren. Vom Warnemünder Ortsbeirat lange befürchtet und oft angeprangert, bestätigte das jetzt auch die zu Rate gezogene  Kommunalaufsicht des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern.

Schon mit der ergänzten Kurabgabesatzung der Stadt Rostock vom März 2017 haben Betreiber von Parkplätzen und Stellplätzen, die zur Aufnahme von Wohnmobilen und Wohnwagen geeignet sind, den Status des Quartiergebers erreicht. „Die erweiterte Satzung wurde jetzt durch die Kommunalaufsicht ohne Einschränkungen bestätigt“, erklärte der Ortsbeiratsvorsitzende, Alexander Prechtel, bei der Sitzung am gestrigen Abend. Ausnahmslos seien alle Quartiergeber dazu verpflichtet, die Kurabgabe einzuholen und an die Tourismuszentrale abzuführen. Dies gelte ab sofort auch für das kommunale Wohnungsunternehmen Wiro, Betreiber des Parkplatzes Mittelmole, der wegen seiner einmaligen Lage am Seekanal bei Wohnmobilurlaubern ganz besonders beliebt ist. Die Wiro sah sich bislang noch nicht als Quartiergeber und kümmerte sich demnach auch nicht um das Eintreiben der Kurabgabe. Rückenwind dafür gab es durch die Tourismuszentrale, die von dem „nicht als Caravan-Stellplatz gewidmeten Parkplatz Mittelmole“ sprach.

Stattdessen kaufte sich die Wiro bei der Stadt Rostock mit einer jährlichen Pauschale über 15.000 Euro von der Verpflichtung zum Eintreiben der Kurabgabe frei. Vom Ortsbeirat oft heftig kritisiert und als viel zu niedrig angesetzt, bewertete die Tourismuszentrale den Deal  als rechtlich geprüft und zulässig. Die Kommunalaufsicht schafft jetzt auch in dieser Hinsicht Klarheit und sieht keinen Raum für eine solche Pauschale. Vielmehr wird eine besondere Mitwirkungspflicht durch Wiro und Tourismuszentrale eingefordert.

„Wenn auf einem Grundstück Wohnmobile stehen, muss dafür Kurabgabe eingetrieben werden und die Tourismuszentrale muss dafür Sorge tragen, dass diese auch abgeführt wird“, appellierte Prechtel an Tourismusdirektor Matthias Fromm, der ebenfalls zur Sitzung geladen war. Der Beiratsvorsitzende führte weiter aus, dass ein Verzicht auf die fällige Abgabe in Gestalt der Untreue auch strafrechtlich relevant sei.  

Einer Recherche des Ortsbeirates zufolge stehen an mindestens 150 Tagen im Jahr etwa 60 Wohnmobile auf dem Parkplatz Mittelmole. Während der Hauptsaison von Mai bis September werden in Warnemünde 2,25 Euro pro Person als Kurabgabe fällig. Auch auf dem Parkplatz Rohrmannsche Koppel wurden während der vergangenen heißen Sommertage täglich bis zu 40 Wohnmobile gezählt. Unklar ist, ob hier an die Kurabgabe gedacht wurde.


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