In Warnemünde wird es am 1. und 8. Februar keine verkaufsoffenen Sonntage geben. Entgegen einer derzeit kursierenden Information liegen der zuständigen Gewerbeabteilung im Stadtamt für diese beiden Termine keinerlei Anträge auf Sonntagsöffnungen vor.
Hintergrund ist die seit 2025 geltende neue Öffnungszeitenverordnung, die die frühere Bäderverkaufsverordnung abgelöst hat. Sie bringt für die Rostocker Ostseebäder zwar deutlich erweiterte Möglichkeiten für den Sonntagsverkauf mit sich, setzt jedoch weiterhin klare zeitliche Grenzen. Demnach dürfen Geschäfte grundsätzlich in der Zeit vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie zusätzlich vom 17. Dezember bis zum 8. Januar auch an Sonntagen öffnen. Außerhalb dieser festgelegten Zeiträume sind verkaufsoffene Sonntage nicht zulässig.
Für den Februar bedeutet das konkret: Sonntagsöffnungen sind rechtlich ausgeschlossen – unabhängig davon, ob entsprechendes Interesse besteht oder nicht.
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