In Interesse aller: einseitiges Parkverbot in der Friedrich-Franz-Straße


01. August 2019

Dass es für Löschzüge und Müllfahrzeuge viel zu eng ist in der Friedrich-Franz-Straße, wurde in der Juni-Ortsbeiratssitzung ausführlich erläutert. Schon im eigenen Interesse der Anwohner müsse hier dringend gegengesteuert werden, war die einhellige Meinung von Brandschutz- und Rettungs-, sowie Umweltamt. Ein einseitiges eingeschränktes oder komplettes Halteverbot sei das Mittel der Wahl. Von Seiten des Ortsbeirates sei das zu akzeptieren, wenn die Stadtverwaltung vernünftige Alternativen für Anwohner anböte. (DWM berichtete)

Der Ankündigung folgen jetzt Taten: Wie das Amt für Verkehrsanlagen auf Nachfrage mitteilte, erging dazu schon am 12. Juli eine verkehrsrechtliche Anordnung und diese würde jetzt umgesetzt. In der Friedrich-Franz-Straße darf danach nur noch einseitig geparkt werden. Für die andere Straßenseite besteht eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot).

Nur für eine Übergangszeit von etwa 14 Tagen sei die vom Kirchenplatz aus gesehen linke Straßenseite mit einem Haltverbotsschild versehen worden. „Das hängt mit den andauernden  Demarkierungsarbeiten zusammen“, erklärt Marcus Lichtenstein vom Rostocker Amt für Verkehrsanlagen. Sind diese abgeschlossen, bleibt es beim Parkverbot. „Für die in der Friedrich-Franz-Straße aufgrund der Einrichtung von eingeschränkten Haltverboten entfallenen Parkplätze ist die Heinrich-Heine-Straße als reines Bewohnerparkgebiet für Anwohner mit dem Parkausweis W2 vorgesehen“, stellt Lichtenstein die vielleicht noch nicht ganz zufriedenstellende Alternative für die Betroffenen vor.

Weitere Entlastung für die gestressten Warnemünder naht, wenn das Amt für Verkehrsanlagen, wie angekündigt, die Sonderparkgenehmigungen für Gewerbetreibende auf den Prüfstand stellt.


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