Wie das Rostocker Stadtamt mitteilt, kann die Ausweitung von Außenflächen zur gastronomischen Sondernutzung ab sofort auf vereinfachtem Weg beantragt werden. Auch die dafür fälligen Gebühren sollen in diesem Zuge gesenkt werden. Den Unternehmen werde damit ermöglicht, die bislang verfügbaren Sitzplätze kurzfristig auf eine größere Fläche zu verteilen, um die aktuellen Abstandsregeln einzuhalten.
„Eine unbürokratische Regelung ist uns wichtig. Vielen gastronomischen Betrieben gehen die Corona-Beschränkungen an die Substanz. Dabei sind Gaststätten und Restaurants für unsere Stadt von sehr großer Bedeutung, nicht nur als Wirtschaftszweig, sondern auch als beliebte Treffpunkte für die Menschen unserer Stadt. Die neuen Regelungen sollen es den Betreibern erleichtern, trotz der Corona bedingten Einschränkungen möglichst viele Gäste zu bewirten. Wir wollen damit helfen, die gastronomischen Angebote und damit die Attraktivität unserer Stadt zu erhalten“, sagt dazu der für Gewerbeangelegenheiten zuständige Senator Chris Müller-von Wrycz Rekowski.
Den Antragstellern wird eine vereinfachte und schnellere Prüfung seitens der zuständigen Verwaltungsbereiche zugesagt. Ob eine Genehmigung erteilt werden kann, bleibt aber auch weiterhin von den konkreten Bedingungen vor Ort abhängig. Wichtig ist hier vor allem die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Diese Sonderregelungen sind bis zum 31. Oktober 2020 befristet, sodass die diesjährige Freiluftsaison vollständig abgedeckt ist.
Das Formular zur Antragstellung steht im Internet zum Download bereit.
Foto: Archiv
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Guten Morgen ich möchte mich bei euch bedanken für die guten Informationen von euch. Ich freue mich schon auf den Besuch bei euch. Lg aus Regensburg