Energiewende kollidiert mit Tourismus?


13. August 2014

Der Trend hin zu erneuerbaren Energien ist richtig und wichtig – da sind sich (fast) alle einig. Nicht gewollt sind in Warnemünde, Markgrafenheide und anderen Ostseebädern dagegen Offshore-Windparks direkt vor der Küste. In den Planungen des Landesraumentwicklungsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern (LEP) ist die Nutzung dieser so genannten Windeignungsgebiete aber genau dafür vorgesehen. Die neuen Windparks reichen danach bis auf etwa sechs Kilometer an den Küstenbereich heran. „Es gab viel Kritik wegen der Nähe zum Strand und von Seiten des Energieministeriums kommen jetzt deutliche Signale, dass der Abstand zur Küste vergrößert wird“, sagt Ulrich Söffker, Geschäftsführer der Grünen und Mitstreiter beim BUND, der das Projekt auf der gestrigen Ortsbeiratssitzung vorgestellt hat. Das Vorhaben birgt großes Konfliktpotenzial, soviel ist sicher.

Für die Warnemünder Touristiker ist ein verbauter Horizont im Sichtbereich der Ostseebäder undenkbar. Die etwa vor Gedser praktizierten touristischen Ausfahrten zum Windpark stellen hier keine Alternative dar. Auch in Hinblick auf die Seeschifffahrt gibt es viele Bedenken, etwa bei der Zufahrt und Eingrenzung der Reede-Flächen. Und natürlich ist auch eines der schönsten Segelreviere schlechthin in Gefahr: Schiffskollisionen sind möglich, insbesondere bei Freizeitseglern. Maritimer Sport ist dann kaum noch sicher möglich. Etwa 150 Meter hoch sind die geplanten „Windmühlen“ und neben einer optischen Beeinträchtigung des Küstenbildes stehen auch Schallemissionen bei der Installation der Fundamente, Kollisionsgefahr für Zugvögel und Betriebsgeräusche im Raum. Was ist für Anwohner und Tourismus vertretbar?

Auf der anderen Seite steht natürlich die politisch und wirtschaftlich gewollte Energiewende. Nahezu alle bereits in Betrieb genommenen Anlagen befinden sich außerhalb der 12-Meilen-Zone – die Zuständigkeit wechselt dann vom jeweiligen Bundesland zum Bund. 200 neue Anlagen mit etwa 1.000 MW pro Tag sind im Küstenmeer geplant und genehmigt.

Die erste öffentliche Beteiligungsphase wurde auf Ende September verlängert. Danach werden Abwägungen und Überarbeitungen eingearbeitet. Es folgen eine zweite und möglicherweise dritte Beteiligungsphase mit nachfolgenden Anpassungen. Ende 2015, also noch vor der nächsten Landtagswahl,  ist mit einem Schweriner Kabinettsbeschluss zu rechnen. „Der Handels- und Gewerbeverein hat sich bereits positioniert und lehnt das Vorhaben schon in Hinblick auf die Warnemünder Woche, Hanse Sail oder eine mögliche Olympiabewerbung strikt ab“, informiert Vorstandsmitglied Jörg Drenkhahn. Jetzt will auch der Warnemünder Ortsbeirat eine Stellungnahme erarbeiten. Die Rostocker Bürgerschaft entscheidet am 1. Oktober über das Projekt. „Das Gremium ist dem Fall aber allenfalls eine beratende Instanz und hat kein Vetorecht“, so Söffker.

Fotomontage: TSK


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