Einstellung des B-Plan-Verfahrens "Strandbereich Warnemünde" gefordert


12. Februar 2014

Die CDU-Fraktion der Bürgerschaft beauftragt den Rostocker Oberbürgermeister in einem Antrag, das B-Plan Verfahren Nr. 01.SO.160 für den „Strandbereich Warnemünde" aufzuheben.

Der Fraktionsvorsitzende Frank Giesen argumentiert dazu: „Gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 1.12.2010 zuAufstellung, Entwurf und Auslegung des B-Plans ‚Strandbereich Warnemünde' wurden ursprünglich zwei feste Bauten als dauerhafte Strandversorgungs- und Gastronomiestandorte und darüber hinaus zwei von drei Standorten für die temporäre saisonale Gastronomie festgelegt. Das Planungsziel, die Entwicklung von Strandversorgungseinrichtungen voranzutreiben, wurde damit erfüllt."

Jetzt geht es nur noch um die Nutzung von Strandflächen wie etwa als Wassersport-, Surf-, Spiel- und Sportstrand. Dazu bedarf es keines B-Plans. „Im Übrigen", so Giesen, „scheint die Verwaltung mit derzeit etwa 35 zeitgleich zu bearbeitenden B-Plan-Verfahren voll ausgelastet zu sein. Mit der Einstellung des Strand-B-Plans soll die Verwaltung Zeit gewinnen, sich wichtigeren B-Plänen zu widmen."


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