Dritter Vermieter für E-Tretroller in Warnemünde am Start


24. September 2021

E-Scooter oder E-Tretroller sind aus Deutschlands Großstädten kaum noch wegzudenken. Sie gelten als umweltfreundlich und sind daher „hipp“. Sicher, über die Sinnhaftigkeit von E-Rollern kann man streiten, aber der Trend ist da. Auch im Nordosten, wo die Uhren bekanntlich langsamer gehen und auch in Warnemünde.

Nach Bird und Moin ist in Rostock mit Tier jetzt der dritte E-Scooter-Verleiher an den Start gegangen. „Das Betriebsgebiet umfasst die gesamte Innenstadt, Südstadt, Reutershagen, den Nordwesten entlang der Stadtautobahn und Warnemünde“, teilte Paula Arndt vom Ortsamt Nordwest 1 kürzlich mit. Alle Parkverbotszonen – dazu zählen in Warnemünde Parkanlagen, Grünflächen und Fußgängerzonen – seien bei den Planungen berücksichtigt worden. Anbieterübergreifend sind damit in Warnemünde insgesamt 120 Tretroller „im Dienst“.

Für die einen sind es nervige Kleinfahrzeuge, die Fußgänger bedrängen und für die anderen eine spaßige, schnelle Alternative zum Öffentlichen Personennahverkehr. Der Warnemünder Ulrich Schwittay zum Beispiel ist nicht prinzipiell dagegen, hat aber auch schon beobachtet, wie Spaziergänger auf der Promenade beiseite springen mussten, weil einige auch hier unterwegs waren.  

Erlaubt ist das nicht. Für E-Tretroller-Fahrer gelten nämlich ähnliche Rechte und Pflichten wie für Fahrradfahrer. „Gefahren werden darf – wenn man eine Zulassung hat – auf Fahrradwegen. Gibt es keine, muss die Fahrbahn genutzt werden. Auf Gehwegen oder in der Fußgängerzone ist es grundsätzlich verboten, mit den Rollern zu fahren“, fasst Steffen Nozon vom Amt für Mobilität die Regeln zusammen. Wichtig auch: Das Verkehrsschild „Rad frei“ – es berechtigt Radfahrer gegen die Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße zu fahren – gilt nicht für E-Scooter. Kontrollen werden durch den Kommunalen Ordnungsdienst und Polizei durchgeführt.

Sechs Unfälle unter Beteiligung eines Tretrollers mit Elektroantrieb wurden vom 1. Februar bis 31. Dezember 2020 von der Polizeiinspektion Rostock registriert, bilanziert Sprecherin Ellen Klaubert. Der E-Scooter werde in fünf Fällen als hauptunfallverursachend geführt. Insgesamt vier Personen wurden bei den Unfällen leicht verletzt. „Die meisten polizeilich relevanten Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit E-Scootern ereignen, sind bei Fahrten unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss festzustellen“, so Klaubert. Weitere Unfallursachen seien nicht angepasste Geschwindigkeit sowie die Nutzung der Fahrbahn oder Geh- und Radwege. Manchmal fehle auch einfach der Sicherheitsabstand oder es kommt zu Abbiegefehlern. Die Polizeisprecherin gibt zu bedenken, dass E-Scooter Kraftfahrzeuge sind. „Deshalb gelten auch hier die gleichen Grenzwerte bezüglich des Alkohols und anderen berauschenden Mitteln wie beispielsweise beim Autofahren.“

Weitere Informationen und Hinweise zur Nutzung von E-Tretrollern hat das Amt für Mobilität im Internet zusammengetragen.

Foto: Archiv


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