Der Rostocker Weihnachtsmarkt unter Corona-Bedingungen


23. Oktober 2020

Die gute Nachricht vorweg: Der Rostocker Weihnachtsmarkt 2020 darf stattfinden! Jedenfalls Stand heute und solange die Corona-Ampel nicht auf Rot schaltet. Das vorweihnachtliche Treiben beginnt am 23. November und dauert vier Wochen, bis zum 22. Dezember. In Anbetracht der Corona-Pandemie wird allerdings vieles anders sein als gewohnt. Aber was ist schon normal in diesem verrückten Jahr?

Die Durchführung des Weihnachtsmarktes ist an ein strenges Hygienekonzept gekoppelt, das die Großmarkt Rostock GmbH als Veranstalter eng mit dem Gesundheitsamt und den Sicherheits- und Ordnungsbehörden abgestimmt hat. Wie überall gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Hygienemaßnahmen. Mit gut sichtbaren und leicht verständlichen Schildern sollen Marktbesucher an diese erinnert werden. Gleichzeitig gibt der Veranstalter aber auch Schaustellern und Gewerbetreibenden klare Regeln vor:

Entzerrt wird das Veranstaltungsgelände durch Freiflächen und weniger Stände. Nur so könne den Besuchern die Einhaltung des Sicherheitsabstandes ermöglicht werden. Ein Kulturprogramm wird es nicht geben: „Wir bedauern das sehr, aber die Infektionsgefahr vor einer stark besuchten Bühne ist einfach zu groß und die mit der Aufführung von Kulturprogrammen verbundenen Auflagen in der Landesverordnung sind schwierig umzusetzen“, sagt Großmarkt Geschäftsführerin Inga Knospe. Der Märchenwald hingegen wird aufgebaut und zwar am Universitätsplatz.

Imbiss- und Getränkestände werden ausschließlich in eingezäunten Bereichen zu finden sein. Diese sogenannten „Inseln“ befinden sich auf dem Universitätsplatz, Kröpeliner-Tor-Vorplatz, Neuen Markt, Hermann-Duncker-Platz, auf dem Rummel Fischerbastion und am Brink. In allen eingefriedeten Bereichen erfolgt eine digitale Besucherzählung. Sind es zu viele Menschen, wird der Bereich temporär geschlossen. Für diesen Fall sind Wartebereiche vorgesehen. Damit das Adventsfeeling nicht verloren geht, kommen für die Abgrenzung Meterzäune zum Einsatz. Die Kröpeliner Straße und die Breite Straße werden nicht eingezäunt und sind auch nicht zugangsbeschränkt. Hier werden nur einige wenige Buden platziert und es wird auch keine gastronomischen Angebote geben. Die Lange Straße wird in diesem Jahr gar nicht in das Marktgeschehen einbezogen.

Generell gilt: Immer dann, wenn die Einhaltung der Abstandsregel von 1,50 Metern nicht möglich ist, oder Serviceleistungen, beispielsweise beim Bestellen von Waren, in Ansprüchen genommen werden, gilt die Maskenpflicht. Auch in den eingezäunten Veranstaltungsarealen muss, außer beim Essen und Trinken, der Mund-Nasenschutz getragen werden.

Zusätzliche sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Hygienehelfer im Einsatz, um mit den Besuchern in direkte Kommunikation zu treten.

Alle Einzelhandelsgeschäfte werden jederzeit frei zugänglich sein und Anwohner oder Werktätige müssen keine bzw. nur geringfügige Einschränkungen in Kauf nehmen, um ihre Wohn- oder Geschäftsräume zu erreichen.

Geöffnet ist der Rostocker Weihnachtsmarkt immer montags bis donnerstags zwischen 10 und 20.30 Uhr sowie freitags und sonnabends von 10 bis 21.30 Uhr sowie sonntags von 11.30 bis 20.30 Uhr. An den Sonntagen sind ausschließlich die eingefriedeten Bereiche geöffnet. Mittwochs bleibt es beim Familientag.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Weil das Veranstaltungsgelände permanent an die jeweilige Corona-Situation angepasst wird, können sich Regeln und Maßnahmen jederzeit auch ändern.

Corona-Update vom 29.10.2020: Die Großmarkt Rostock GmbH trägt die gestrige Entscheidung der Bundesregierung mit. Die Gesundheit der Marktbesucher, Partner, Gäste und Mitarbeiter stehen an erster Stelle. Auf Grund der aktuellen Situation und vor allem wegen der drastischen Kontaktbeschränkungen wird der Rostocker Weihnachtsmarkt nicht wie geplant am 23. November öffnen können. Wie es weitergeht, soll jetzt beraten und in den kommenden Tagen kommuniziert werden.


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